Muß man bei Einstellung angeben, ob man Gewerkschaftsmitglied ist?

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Natürlich sehen es einige Arbeitgeber nicht gerne. Deshalb sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber dies mitzuteilen. Falls er im Einstellungsgespräch oder auch später danach fragt, dürfen Sie sogar lügen. Es geht Ihren Arbeitgeber nichts an, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind.

Aber Achtung: Finden in Ihrem Betrieb Tarifverträge Anwendung, kann

http://www.arbeitsrecht.org/bewerbung-einstellung/vorstellungsgespraech/unzulaessige-fragen/blog-news/mitglied-einer-gewerkschaft-muss-man-das-sagen/