Wird der Firmenwagen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und Elterngeldes berücksichtigt?

1 Antwort

nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG knüpft an die steuerlichen Vorschriften an. gilt das Brutto inkl. privatnutzung und fahrtweg zur Arbeit als Brutto was dann entsprechend durch lSt, Soz. Abg. usw. au Netto umgerechnet die Basis ergibt.