Wie sieht es steuerlich aus, wenn man einen Hauptjob und einen freiberuflichen Nebenjob hat und dazu noch einen Minijob annehmen möchte?

2 Antworten

Das geht! Steuerlich sieht es dann so aus: der Hauptjob ist die Sozialversicherungspflichtig (auf Lohnsteuerkarte), der Mini Job, den darfst du nur bis 450 € monatlich und maximal 15 Stunden die Woche ausüben, dann führt der Arbeitgeber für diese Tätigkeit eine ledigliche Pauschale an die Krankenkasse (Knappschaft) ab. Sobald du ein Euro mehr als 450 Euro verdienst, würdest du dann mit Steuerklasse sechs abgerechnet. Die freiberufliche, oder selbstständige Tätigkeit als dritten Job sozusagen, wird steuerlich als selbstständiger/Unternehmer dem Finanzamt angezeigt und abgerechnet. Durch dich. In deiner Einkommensteuererklärung musst du dann sowohl den sozialversicherungspflichtigen, als auch den Nebenjob als Arbeitnehmer (nichtselbstständiger Arbeit) und die selbstständige Tätigkeit zusammengefasst in dem Hauptvordruck angeben und die Einkünfte kumuliert versteuern. (Gesamte Einkünfte)

Andri123  28.03.2018, 18:29

Den letzten Satz verstehe ich jetzt nicht. In welcher Zeile des Mantelbogens muß man denn die kumulierten Einkünfte aus Minijob, Angestelltentätigkeit und Freiberuflichkeit angeben?

Ich würde jetzt den Minijob gar nicht in der Steuererklärung aufführen, für die Angestelltentätigkeit würde ich Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand nehmen und für die freiberufliche Tätigkei Anlage EÜR und Anlage S.

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Anwaltssohn  28.03.2018, 19:54
@Andri123

Das ist richtig wie du es schreibst. In der Anlage N fasst du beide zusammen . Denn unter nicht selbstständige Einkünfte von den alle Einkünfte aus Angestellten – Positionen. Dein 450 Job Ist genauso ein „Arbeitnehmer-Job“ du kannst deine Minijob-Einnahmen also nicht einfach „weglassen“

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barmer  28.03.2018, 23:57
@Andri123

Das mit dem Mantelbogen ist frei erfunden. Die von Dir genannten Anlagen sind richtig, wobei die Anlage Vorsorgeaufwand natürlich nicht einer bestimmten Einkunftsart zugeordnet ist.

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Anwaltssohn  29.03.2018, 09:52
@Andri123

In welche ZEILEN du deine 3 Einkünfte eintragen musst kann ich dir leider nicht auf die Schnelle aufschreiben aber du brauchst den Hauptvordruck, Anlage S, N, Vorsorgeaufwendungen und die EÜR. Schaffst du schon ^^ !

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correct  28.03.2018, 19:08

Halte Dich zurück bei Steuern - Du kannst es einfach nicht.

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Anwaltssohn  28.03.2018, 19:57
@correct

Ja und Anlage EÜR kennst du ja auch schon. Also eigentlich weißt du bescheid! Nur „weglassen“ geht nicht. Ich denke mal deine Frage bezog sich darauf ob du zwei verschiedene Steuer Erklärungen abgeben musst? Nein. Du hast es schon richtig wiedergegeben.

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Anwaltssohn  01.04.2018, 15:00
@correct

Meld dich doch ab wenn es dich stört dass andere mehr Ahnung haben als DU und du hier  nur herum stänkerst und user dauernd beleidigst. oder lösch dich doch. Du nervst mit deinen nichtssagenden Kommentaren die nix sind ausser Frust. Das ist ein öffentliches Forum !!UND MEIN VATER IST RECHTSANWALT.

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Es gelten in diesem Fall trotzdem die regulären Minijob-Regeln. Die freiberufliche Tätigkeit ist ja kein Minijob.

Probleme gäbe es nur, wenn Du zwei Minijobs annehmen würdest.