Wie ist mietfreies Wohnen vom Sohn "Gegenzurechnen"?

4 Antworten

Jetzt sagt meine Schwester im Zuge des Erbens sollte man das mietfreie Wohnen Gegenrechnen.

ich finde deine Schwester hat Recht, hättest du in den letzten 40 Jahren irgendwo zur Miete gewohnt hättest du viel mehr als diese 50.000 DM bezahlen müssen, auch wenn du nur ein Zimmer im Haus deiner Eltern hattest hast du aber einige Vorzüge gehabt die deine Schwester nicht hatte.
wenn ihr das Menschlich regeln wollt, dann vernichte das Schreiben des Privatkredits wenn euer Vater nicht mehr ist und macht mit dem Rest Halbe/Halbe.

Ich denke nicht, dass etwas angerechnet werden MUSS, wenn Dein Vater das nicht will.

Was eine 'gerechte' Verteilung des Erbes ist, liegt im Auge des Betrachters. Der eine meint, etwas ist gerecht, wenn alle genau gleich viel erhalten, der andere findet, es ist gerecht, wenn der Bedürftigere mehr erhält als der andere.

Ich kann im Ergebnis @Schubert610 nur zustimmen. Ich denke es wäre die einfachst Lösung.

Eine Buchhalterseele wie ich könnte natürlich auf die Idee kommen, den Kredit mit einem Zinssatz hochzurechnen, die ersparte Miete ebenso zu bemessen udn hochzurechnen, aber wo landet man da?

Du hast viele Jahre Mietfrei gewohnt und selbst wenn es nur 30, oder 40 Quadratmeter, oder auch nur ein Zimmer mit Mitnutzung von Bad und Küche war, so sind das doch auf die Zeit Locker 50.000,- DM/25.000,- Euro.

Also macht einen Strich drunter und teilt was vorhanden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich finde das sind so Fragen, sie solltest du ggfs doch lieber einen qualifizierten Anwalt stellen

Hier ist das ein Forum, wo man sich in Alltagssituationen hilft aber du erbst doch oder, dann wirst du sicher Geld für einen Anwalt haben ;)