Wie ist das als Student in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben?
Ich bin 19 Jahre alt und möchte ab Oktober studieren ( da bin ich dann 20). Die Kosten würden bei ca. 400€ pro Monat liegen.
Da ich noch zu Hause wohne und wir Bürgergeld erhalten, ist es ja so, dass ich Bafög beantragen muss, aber wird dieser dann nicht angerechnet, sodass mir nichts , zum bezahlen des Studiums, übrig bleibt?
Ich kann ja ab Juli die vollen 520€ bei einem Minijob behalten, muss ich dann das Studium von diesem Geld bezahlen? Ich möchte die Studienzeit nutzen, um passend zu meinem Studienfach zu reisen, aber dann bleibt mir ja gar kein Geld mehr übrig.
Würde meine finanzielle Situation besser aussehen, wenn ich ausziehe oder mich bei einem Freund anmelde? Würde ich als Student noch zur Bedarfsgemeinschaft gehören?
Würde mich um ein paar Antworten freuen, denn ich blicke bei dem Thema echt nicht mehr durch.
Bei welcher Behörde könnte man zu solchen Themen einen Beratungstermim vereinbaren?
Komme auf NRW.
VIELEN DANK
1 Antwort
Würde ich als Student noch zur Bedarfsgemeinschaft gehören?
Natürlich .... warum bitte schön sollte der Steuerzahler denn Deinen Lebensunterhalt zweifach alimentieren - einmal in Form von Bafög und zusätzlich mit dem Regelsatz?
Ich kann ja ab Juli die vollen 520€ bei einem Minijob behalten, muss ich dann das Studium von diesem Geld bezahlen?
Dieses Einkommen wirst Du dann wohl in Dein Studium investieren müssen, wenn Du meinst Dir den Luxus einer Privatuni / privaten Hochschule leisten zu müssen.
Übrigens - Bafög ist nicht für die Deckung von Studienplatzgebühren vorgesehen, sondern als "Anteil" zur Finanzierung Deiner Lebenshaltungskosten.
Würde meine finanzielle Situation besser aussehen, wenn ich ausziehe
sicherlich nicht, denn dann wäre neben den Kosten für Deinen Studienplatz noch Miete und alle sonstigen Kosten für Deinen Bedarf zu bezahlen. Und auch bei Bafög darfst Du max. 520 Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen.
oder mich bei einem Freund anmelde?
Dich nur pro forma bei einem Freund anzumelden und weiterhin bei Deinen Eltern zu leben - sprich in doppelter Hinsicht Sozialleistungsbetrug anzustreben - davon sei Dir dringlich abzuraten.