Wie buche ich Zahlung ans Finanzamt (SKR03)?
Wie buche ich die Bezahlung von Steuerschulden ans Finanzamt? Diese stammen aus rückständiger Umsatzsteuer, daher habe es auf Umsatzsteuer gebucht 1770. Nun habe ich das als Fehler in der Umsatzsteuererklärung, soll den entsprechenden Betrag der Ursache angeben. Aber es war ja eine reine Zahlung von Rückständen. Hätte ich es auf 1780 buchen müssen?
Danke für die Hilfe!
3 Antworten
1770. ...... Hätte ich es auf 1780 buchen müssen?
Wenn der Jahresabschluss richtig erstellt war, dann war die Verbindlichkeit doch schon gebucht und die korrekte Buchung wäre
Verbindlichkeit (USt) an Bank
Wenn der Jahresabschluss falsch war, dann kommt es darauf an, was genau falsch war. Dann könnte es auch Aufwand sein.
Was 1770 und 1780 genau machen, weiß ich nicht, da ich den alten SKR nicht benutze. Ich glaube, 1780 sind die UStVZ, oder? Aber was 1770 ist, weiß ich nicht.
Als Laie nach 10 Minuten googeln würde ich 1780 an 1200 nehmen.
Bei Jahreswechsel (unwahrscheinlich) siehe hier.
Wenn Du die Zahlung als Minus-Einnahme auf dem Konto der vereinnahmten USt. 1770 verbuchst, wäre ja der Betrag der vereinnahmten USt. falsch.
tja, der Nickname ist wohl Programm ...
Konto 1770 betrifft Umsatzsteuer, die AUSgewiesen und EINgenommen wurde
Zahlungen an Umsatzsteuer sind ab 1780 (LAUFENDES Jahr!), 1790 Vorjahr und 1791 frühere Jahre zu buchen
wobei sich mir die Frage stellt:
bei Buchung auf das Konto 1770 erfolgt ein Warnhinweis, dass es sich um ein Sammelkonto handelt. Warum wird der Warnhinweis ignoriert?
dann taugt das Programm nichts .....
wir haben jetzt einen Mandanten:
Buchhaltung von einer Freundin der Familie erstellt, wurde unter der Hand bezahlt. Steuerberater? Ihre Aussage: brauchst du nicht, sie erledigt alles.
Folge:
in der ersten Umsatzsteuererklärung, die ICH erstellt habe, hat der Mandant 24.000 € ZÜRÜCKbekommen. er war mit einem Schlag beim Finanzamt schuldenfrei. vorher reihte sich Pfändung an Pfändung (gerade bei der Umsatzsteuer).
wenn ich hochrechne, was der Mandant in den letzten 5 Jahren Steuern an das Finanzamt zuviel bezahlt hat, komme ich auf gut 100.000 € .......
aber Steuerberater war zu teuer
Ich finde es auch etwas gewagt, sich sogar an eine Bilanzierung ohne jegliche Kenntnis heranzutrauen. Das würde ich nicht selbst im Versuch-Irrtums-Verfahren machen. Zumal man die Irrtümer ja nicht unbedingt bemerkt.
Kein Steuerberater ist mitunter teurer als ein Steuerberater.
Andererseits - ich möchte mich nicht mit solchen Dingen abgeben, da steckt mehr Arbeit als Honorar drin.
Tja, wenn ich Ahnung von der Materie hätte, würde ich keine so blöden Fragen stellen. Leider hab ich die paar Tausend Euro für den Steuerberater gerade nicht rumliegen und muss mich selbst durch den Mist quälen, weil mir das Finanzamt auf die Füße tritt.
Ein Warnhinweis kam leider nicht, sonst wäre mir das ja eher aufgefallen.
Auf jeden Fall VIELEN DANK für die Hilfe!