Sind Vorsteuer und ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer Betriebsausgaben?

2 Antworten

Bin sprachlos.

Sprachlosigkeit sieht bei mir anders aus, aber da fehlt mir wohl das zweite X. Dank wfwbinder habe ich nun eine grobe Richtung, worum es geht.

Materiell-rechtlich kann ich nichts beitragen, aber verfahrensrechtlich schon.

Du solltest schauen, ob der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht. Ist das der Fall, hast du Zeit und kannst in Ruhe durchrechnen. Wenn du zu der Ansicht kommst, dass es günstig ist, die von wfw vorgeschlagene Änderung herbeizuführen, kannst du dies einfach beantragen.

Steht der Bescheid NICHT unter VdN, hast du zwei Möglichkeiten, innerhalb der Einspruchsfrist an dein Ziel zu kommen.

Der Einspruch (vorgeschlagen von wfw) bedeutet die Gesamtaufrollung des Falles. Das heißt, es wird alles einer erneuten Prüfung unterzogen.

Wenn du das nicht willst, kannst du einen Antrag auf (schlichte) Änderung stellen. Dann wird nur genau das einer Prüfung unterzogen, was du beantragst. Also wohl deine tatsächlichen Aufwendungen.

Leider ist Dein Sachverhalt zwar wortreich, aber die entscheidenden Punkte fehlen (etwa so als hätte man eine Beschreibung vom Microsoft Support.).

Aus 4,8 % Vorsteuerpauschale schließe ich schon mal den Beruf Journalistin, ebenso aus der Höchstgrenze von 2.455,-.

Die andere Grenze darf man nciht vergessen, nämlich 390 % (höchstens 2.455,-).

Es ist aber klar, wenn die Summe aus gezahlter Umsatzsteuer (es könnten Restbeträge aus dem Vorjahr enthalten sein) und Vorsteuer, den Betrag von 30 % der Betriebseinnahmen übersteigen, ist es ende mit der Pauschale.

Was hilft wäre nun, ein Einspruch und die Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge mit den tatsächlichen Betriebsausgaben zu ergänzen.