Wer hat den Diebstahl begannen?
Folgende Situation. Supermarkt hat eine Frischetheke mit Speisen. Samstags schließt die Theke früher. Die Mitarbeiterin hinter dem Tresen hat die Theke ausgeräumt und ein abgeschriebendes Baguette mit Wurst/Käse einen Mitarbeiter aus dem Markt freiwillig ohne das er fragte umsonst gegeben. Zum Verzehr für seine Pause. Er wusste das es abgeschrieben ist.Ihm war es aber nicht bewusst das ein Diebstahl sein könnte und er hatte keine bösen absichten. Nach einiger Zeit ist ihm das bewusst geworden und möchte nicht das es ein Diebstahl ist. Darauf hin hat er es bezahlt. Ist es von ihm trotzdem Diebstahl? Oder von Ihr ? Der Kollege aus dem Markt ist sehr genau was das Thema betrifft und möchte nicht das er irgendwie unbewusst ein Diebstahl begeht
2 Antworten
Wenn was bezahlt wird, kann es kein Diebstahl (mehr) sein.
Was im Übrigen logisch sein sollte:
Einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter gehört das Baguette nicht. Was einem nicht gehört, kann man auch nicht verschenken!!!
Und wenn ich die Frage richtig interpretiere, dann bist Du aktuell der einzigste, der sich Sorgen und Gedanken darüber macht.
Also wird da seitens des AG vermutlich auch nichts kommen/nichts passieren.
Der Mitarbeiter, der das Brötchen bekommen hat, ist davon ausgegangen, dass der Inhaber damit einverstanden ist. Damit hat er keinen Diebstahlvorsatz. Er unterliegt einem Tatbestandsirrtum, falls der Inhaber nicht einverstanden sein sollte. Dadurch, dass das Brötchen später bezahlt wird, wird diese Sichtweise unterstrichen.
Die Mitarbeiterin, die das Brötchen verschenkt hat, ist dann straflos, wenn sie davon ausgeht, dass der Inhaber nichts dagegen hat oder einverstanden ist.
Diese Sache sollte klar vom Inhaber geklärt werden. Er muss festlegen, was man darf und was nicht. Ihr solltet auf eine Klärung hinwirken.
Der Vorsatz hängt, wenn er geglaubt hat, der Inhaber sei einverstanden, nicht von der Bezahlung ab. Er war der Meinung, dass man das essen darf, weil es ohnehin entsorgt wird und der Chef einverstanden ist. Da kommt es strafrechtlich nicht darauf an, ob das später bezahlt wird.
Das späte Bezahlen kann sogar als Indiz dafür gesehen werden, dass man geglaubt hat, der Inhaber sei einverstanden.
Da er es nach einiger Zeit bezahlt hat fehlt ihm also der Vorsatz ?