Wenn meine Rente 800,00 € auf das Konto meines Mannes überwiesen wird, weil ich kein eigenes Konto habe, entsteht dadurch ein Treuhandverhältnis?
Wenn meine Rente 800,00 € auf das Konto meines Mannes überwiesen wird, weil ich kein eigenes Konto habe, entsteht dadurch ein Treuhandverhältnis?
6 Antworten
Hallo,
du schreibst den Grund deiner Frage nicht, deshalb antworte ich mal allgemein:
was habt ihr denn mit der Bank vereinbart, wie das Konto geführt werden soll ?
Als ein Und- Konto oder als ein Oder- Konto ?
z.B. haften beim Oder-Konto beide Eheleute gemeinsam, so dass das gesamte Guthaben dieses Kontos gepfändet werden kann. Auch der Kontoinhaber, der eine Verschuldung nicht zu verantworten hat.
Wie gesagt, wir kennen den Grund der Frage nicht um speziell darauf eingehen zu können.
Ich danke dir für die Bewertung und ich hoffe, es kommen bald ruhigere Zeiten für euch !
Warum habt ihr nicht rechtzeitig, noch vor der ersten Pfändung, euer Konto als P-Konto führen lassen.
Man wird doch von einer drohenden Pfändung nicht überrascht. Spätestens mit der Kenntnis der Pfändung muss man sich in die Spur begeben und handeln. Jetzt geht's doch auch !!!
Man kann das P-Konto auch nachträglich nach Eintritt der Pfändung beantragen. Allerdings gilt hier eine Frist von vier Wochen.
hier ein paar Infos:
Ich persönlich habe jetzt ein P-Konto. Aber mein Mann hat keine Schulden , wir haben nicht gewusst, das es so gehandhabt wird, das man an das Konto meines Mannes kann ?
Du hast zwei Problemkreise:
1. Es gibt einen Titel gegen Dich, der nicht vollstreckt werden kann, weil Du kein eigenes Konto hast.
2. Du lässt Dein Geld auf das Konto Deines Ehegatten überweisen. Wenn der das nun herausgeben muss zahlt nicht er für Dich, sondern er gibt nur Geld zurück, was Du ihm hast überweisen lassen. Sein Geld wird nicht angegriffen.
WAs allerdings interessant ist, warum DEine Rente gepfändet werden kann, obwohl sie im pfändungsfreien Bereich liegt.
also wenn meine Rente eingegangen ist, auf dem Konto meines Mannes, und ich habe sie nach 2 Tagen abgehoben, kann man da pfänden?
Wenn man es geschafft hat, dafür einen Titel zu bekommen, kannst Du Dich da nicht drauf verlassen. Ich rate Dir dringend ein eigenes Konto einzurichten.
wenn die Bank die Abhebung zugelassen hat, dann hat sie entweder geschlafen oder aber der Pfändungsbeschluss wurde der Bank noch nicht übermittelt. Dann hattest du wohl (?) Glück.
Versuch deshalb schnellstens für deine Rentenzahlungen ein eigenes Konto einzurichten und teile der RV sofort die neue, eigene Kontonummer mit !
Vielleicht ist es noch nicht zu spät !!!
22 Fragen und Antworten rund um das P-Konto:
https://www.p-konto-info.de/p-konto-2/fragen-zum-pfaendungsschutzkonto.html
hier findest du auch für dich wertvolle Infos, Viel Glück !
also wenn meine Rente eingegangen ist, auf dem Konto meines Mannes, und
ich habe sie nach 2 Tagen abgehoben, kann man da trotzdem vom Konto meines Mannes pfänden, obwohl meine Rente nicht mehr drauf ist?,
und an SEIN Geld heran gehen ???
Ja. ich weiss es auch nicht, wieso ? Aber man hat mir erklärt, wenn die Rente auf das Konto meines Mannes ginge, dann könnte man sie pfänden. Können Sie mir mit einer Antwort helfen ? Ich bin sehr verzweifelt, und weiss nicht, ob das meine Ehe durchsteht.???
Außerdem pfändet man Geldbeträge, aus der Zeit vor 1999, da war ich noch nicht verheiratet. Ich weiss nicht mehr weiter ???
Hallo Erika,
ja genau deshalb, hatten wir dir zu einem eigenen Konto geraten. Weil bei einem Gemeinschaftskonto alles gepfändet werden kann, was über dem Pfändungsfreibetrages liegt. Dabei ist es egal woher das überwiesene Geld kommt und wem es rechtlich zusteht.
Renten eines alleinstehenden Rentners sind derzeit bis 1029,99 Euro eigentlich gar nicht pfändbar. Bei einem zwei Personen Haushalt sind es ca, 1400.00 Euro geschütztes Einkommen bzw. Rente.
Ihr habt es eben versäumt, euch rechtzeitig gegen den Pfändungsbeschluss zu wehren. Zuständig ist das Amtsgericht, sobald ihr Kenntnis von der drohenden Pfändung hattet. Hier hätte ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden müssen. Darin hätte nur begründet werden müssen, warum man sich gegen die Pfändung der Rente wendet.( z.B. mittels Rentenbescheid/ Rente unterhalb der Freigrenze)
Das Konto deines Mannes sollte besser als U n d - K o n t o geführt werden und........man kann ja nie wissen, also vorsorglich !........sollte im kommenden Monat dennoch versucht werden, die Pfändung vom bisherigen Konto deines Mannes einzuziehen, dann muss dein Mann bei der Bank sofort eine Rückerstattung beantragen. Begründung, daß die Pfändung aus seinem persönlichen Guthaben erfolgte, er aber gar nicht der Schuldner ist und er der Zahlung auch nicht zugestimmt hat.
Vergiß nicht, der Rentenkasse rechtzeitig deine neue Kontoverbindung mitzuteilen !
Viel Glück dann und bei künftigen Problemen besser rechtzeitig Rat und Hilfe holen. Gruß !
Danke für die liebe Auskunft. Die Rentenkasse habe ich von der Kontenänderung informiert. Ich hebe auch jedes mal die komplette Rente ab.
Können denn auch Geldbeträge , meiner Rente, vom Konto meines Mannes gepfändet werden, wenn die Forderungen der Gläubiger aus der Zeit vor meiner Eheschliessung, und damit der Vollmacht über das Konto meines Mannes , her rühren ???
Das die Verbindlichkeiten alt sind, hat damit nichts zu tun.
Wenn das so wäre, könnte man ja wegen alter Schulden nie neue Einnahmen pfänden.
Kann mir darauf jemand eine Anrwort geben ????, wenn die Forderungen der Gläubiger aus der Zeit vor meiner Eheschliessung stammen, kann man dann das Konto meines jetzigen Mannes mit dem Schuldenbetrag pfänden ???
wenn das Konto a l l e i n deinem Mann gehört, N E I N ! Es sind nicht seine Schulden und er könnte sich dagegen wehren.
Siehe dazu im oberen Beitrag: U-Konto !!
kann man dann das Konto meines jetzigen Mannes mit dem Schuldenbetrag pfänden ???
Niemand pfändet das Konto Deines Mannes.
Man pfändet nur das Geld, das Dir gehört udn das auf dem Konto Deines Mannes liegt.
Man könnte ja auch (falls Du ein Auto hättest) dieses Auto pfänden, auch wenn Du es auf dem Grundstück des Nachbarn geparkt hättest.
Hallo Gaenseliesel, können Sie mir bitte noch schreiben, wo ich diesen Text nachlesen ? BGB oder so ???
Pfändung aus seinem persönlichen Guthaben erfolgte, er aber gar nicht der Schuldner ist und er der Zahlung auch nicht zugestimmt hat
mfg
erika194246
Geht es etwa nur darum, daß das Girokonto nach den Bankbedingungen nicht für einen Dritten geführt werden darf? Da brauchst Du Dir aber sicher keine Sorgen zu machen.
Das Girokonto ist von meinem Mann. Er hat keine Schulden, ich war nur verfügungsberechtigt.
Nein. Nennt sich Kontoleihe und ist a) vertragswidrig (kann jederzeit die Kontokündigung zur Folge haben) b) steuerschädlich und c) ggfls. strafrechtlich relevant. Sofort abstellen.
Das Konto ist nur von meinem Mann