Welcher Betrag auf dem Sparbuch bleibt bei den Pflegekosten unberücksichtigt?
Meine Schwiegereltern kommen demnächst in Kurzzeitpflege. Eine anschließende Heimunterbringung ist nicht ausgeschlossen. Neben ihrer Rente von zusammen ca. 1400 EUR haben sie auf ihr Sparbuch eine Rücklage für ihre Beerdigungskosten angelegt. Ist dieser Betrag gefärdet oder nicht antastbar?
1 Antwort
Hallo,
Hallo,
wer Leistungen nach SGB XII, also die klassische Sozialhilfe für Pflegeheimkosten beantragt, dem steht nach Paragraf 90 SGB XII ein Schonvermögen zu. Dieses beläuft sich auf 5.000 Euro (Stand: April 2017).
Als Vermögen gelten Immobilien, Bargeld als auch wertvolle Möbel.
Gruß!
Pro Person, also 10.000,- für das Ehepaar.