Welche sind meine Rechten wenn der Vollziehungsbeamter ist an der Tür?

1 Antwort

Es gibt keinen Mindestbetrag für eine Vollstreckung, aber es gibt auf dem Verordnugnsweg festgelegte Beträge für die Anmahnung und Festsetzung von Steuern und Gebühren.

So sollen in NRW Steuerbeträge unter 25,- Euro nciht festgesetzt werden.

3,- Euro müssen nicht zum fälligkeitsdatum entrichtet werden, sondenr können mit der nächsten fälligen Zahlung üerbwiesen werden.

Ob das in einer Zeit von Onlinebanking sinnvoll ist, mag dahin gestellt sein.

Ein Vollstreckungsbeamter wird sich wegen 3,- Euro kaum auf den Weg machen, aber so ein Betrag wird auch selten überfällig werden. So geringe Steuern, oder Zuschläge kann man leicht erlassen bekommen.

Bei Arbeitslosen udn Kurzarbeitern wird ein Vollstreckungsbamter kaum eine Taschenpfändung vornehmen.

In der Pandemiezeit wurden auch die Maßnahmen der Einziehung und Pfändung sehr zurück gefahren udn auf Antrg wurde viel leichter gestundet

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986