Welche Auswirkung hat eine steuerpflichtige Büropauschale auf das monatliche Bruttogehalt?
Hallo zusammen,
durch einen evtl. bevorstehenden AG-Wechsel würde mein Hauptarbeitsplatz zukünftig das Home-Office sein. Der zukünftige Arbeitgeber zahlt mir hierfür monatlich eine Büroaufwandspauschale (brutto). Wie erfolgt die monatliche Besteuerung? Wird die Aufwandspauschale zu meinem monatlichen Bruttogehalt addiert und dann gemeinsam versteuert (was dann zu einer höheren Steuerlast führen würde) oder werden beide Posten einzeln versteuert? Gibt es dort eine feste Regelung oder kann der AG dies selbst bestimmen?
2 Antworten
Um es nochmal zu verdeutlichen: Die Pauschale gilt als normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird nicht gesondert abgerechnet.
Die Steuerlast mindert sich aber dann durch die Werbungskosten wie Arbeitszimmer, PC, Tel. etc., die Du in der Einkommensteuererklärung geltend machst.
Was ist mit "einzeln versteuert" gemeint?
Natürlich ist alles, was du im Rahmen deines Dienstverhältnisses bekommst, Arbeitslohn und wird entsprechend der Besteuerung unterworfen.
was dann zu einer höheren Steuerlast führen würde
Nicht zwingend - du hast ja auch die Aufwendungen, die als Werbungskosten abziehbar sind.
Ich hoffe, man kann nachvollziehen, was ich meine.
Kann man. Obwohl es hanebüchen ist. Es sei denn, du bist zwei Leute.
Danke für die schnelle Antwort!
Ich verdeutliche mal an einem Rechenbeispiel, wie genau ich das meine:
angenommener Bruttolohn: 5000 EUR
angenommene Büropauschale: 300 EUR
Bei "einzelner" Betrachtung: 5000 EUR brutto = ca. 2840 EUR netto; 300 EUR brutto = ca. 240 EUR netto. Gesamtes Netto: 2840 + 240 = 3080 EUR
Bei gemeinsamer Betrachtung: 5300 EUR brutto = 2980 EUR netto.
Somit macht dies in diesem Fall einen Unterschied von ca 100,00 EUR netto aus.
Ich hoffe, man kann nachvollziehen, was ich meine.