Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?
Hallo,
ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:
"Sehr geehrte ...,
hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann
Mit freundlichen Grüßen"
Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.
Danke euch schon mal
4 Antworten
Ich rate Dir dringend, geh zu einer Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).
Legst Du Dich nämlich erstmal mit Sachbearbeitern in Jobcentern an und bist dabei rechtsunsicher und zudem ohne Beistand / Ämterlotse (dazu gleich mehr), können Dir von den dortigen Sachbearbeitern eine Menge Steine in den Weg gelegt werden.
Wenn Du in dieser Sache etwas schriftlich einreichst, sollte es unbedingt höflich sein. Es wäre gut, wenn Du Dir bei der Formulierung helfen lässt - in solch einer Sozialberatung oder auch in einer Arbeitsloseninitiative vor Ort (google mal danach, damit Du erfährst, was für eine es bei Dir gibt).
Vorsorglich diese Infos von mir, unter anderem auch zu Beiständen / Ämterlotsen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.
Wenn Du bei einer Sozialberatung oder Arbeitsloseninitiative bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
.
Achtung! sehr wichtig:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Den Mietvertrag sowie die Bescheinigung vom Vermieter, dass eine Untervermietung möglich ist, müssen eingereicht werden. Das ist gang und gäbe. Zusätzlich muss ja nicht der Hauptmietvertrag eingereicht werden, wenn die Hauptmieterin das nicht möchte, sondern lediglich dein Untermietvertrag. Sehe also das Problem nicht, schließlich muss man ja nachvollziehen können, wie sich deine Mietkosten zusammensetzen, sonst könntest du ja alles angeben.
Ich denke nicht, dass es sinnvoll (und zielführend) ist, dagegen vorzugehen.
Hallo,
also Fakt ist, du musst wenn du es nicht willst, dem Jobcenter gar nichts einreichen.......als Konsequenz gibt es dann aber auch keine Sozialleistungen!
Wie anders soll man im Amt deinen dir zustehenden Bedarf errechnen, wenn keine Zahlen zum (Unter)-Mietvertrag sowie den daraus anteiligen Heiz- und Nebenkosten vorgelegt werden ?
Diese Berechnungsgrundlagen zu fordern ist von der Sachbearbeiterin keine Schikane, sondern ein ganz normaler, gesetzlich vorgegebener Verwaltungsakt.
Übrigens gilt dies für a l l e Antragsteller, die vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Ich weiß auch gar nicht wo das Problem ist .....die Hauptmieterin stellt dir einen entsprechenden Untermietvertrag aus (siehe Internet ) und die Arge errechnet dann deine anteiligen, mit der Miete zusammenhängenden Kosten.
Der o.g. Schriftverkehr ( Datenschutz ist quatsch) verzögert nur unnötig den Leistungsbezug......kannst du dir das finanziell leisten ?
Ein gewisses (notwendige) Maß an Kooperation ist ein Muß, denn d u erwartest Leistungen die von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden.
Sorry, du bist noch jung ! Ein paar Jahre später wirst auch du (hoffentlich ) eine andere Sichtweise darüber haben.
evtl. aber akzeptiert das JC, wenn du schriftlich versicherst, dass du mietfrei zur Untermiete wohnst. Dann werden halt nur keine Leistungen berechnet.
Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf.
Das klingt so, als ob Du den Hauptmietvertrag hättest und ihn nicht vorlegen willst. Wenn Du den Hauptmietvertrag nicht in Kopie(!) hast, dann kannst Du das nicht so wie oben zitiert schreiben!
Datenschutzgründe? Welche sollten das sein? Es gibt doch nur personenbezogenen Datenschutz und nicht für solche Verträge!