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Hallo Inge Thaler,
holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt, besser einem Fachanwalt für Familienrecht (oder Scheidungsanwalt) an Ihrem Wohnort.
Was Sie in der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen haben muss bei der Berechnung Ihres Zugewinns so behandelt werden, als ob es bei Heirat schon Ihr Eigentum war. Wie das im Einzelnen gemacht wird können Sie hier nachlesen.
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/vermoegensteilung-artikel/zugewinn-erbe-erbschaft-zugewinnausgleich/
Viel Erfolg