Was passiert wenn ich während meines Aufbauseminar erneut geblitzt werde?

4 Antworten

Dann wird wohl eine Einladung zu einem "psychologischen" Gespräch folgen ..... denn erkennbar scheinst Du nicht lernfähig zu sein.

https://www.bussgeld-info.de/a-verstoss/

Was passiert bei 2 A Verstößen?

Zwei A-Verstöße in der Probezeit

Diesem folgt in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Ich rate Dir dazu, daran teilzunehmen.

Answer123  15.06.2023, 11:42

Sorry, leider falsch. Das Thema hatten wir doch schon mal: Verstöße in der Zeit zwischen dem ersten A-Verstoß und dem Ende des Aufbauseminars sind nicht probezeitrelevant.

https://www.finanzfrage.net/frage/ich-bin-noch-in-der-probezeit-hilft-mir#answer-1754835

PS: Tue dir selbst bitte den Gefallen und verzichte darauf, Seiten des VFR als Quelle zu verwenden. Die Angaben sind in der Regel schlecht recherchiert, oft veraltet, fast immer ohne Quellenangabe und gelegentlich auch schlichtweg vollkommener Unsinn. Das ist keine seriöse, geschweige denn qualifizierte Quelle. Die ist bei aus gutem Grund als "Fake-News" geflaggt, auf einer Stufe mit RTL, Bild und RT.

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Ichbinamarsch 
Fragesteller
 16.06.2023, 01:16
@Answer123

Also habe ich mir somit kein zweiten A verstoss angeeignet, weil es halt während dem Seminar passiert ist oder?
hab ich das so richtig verstanden?

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Answer123  16.06.2023, 23:02
@Ichbinamarsch

Genau so steht es im Gesetz. Du hattest ja noch keine Möglichkeit, dein Fehlverhalten im Rahmen des Aufbauseminars zu reflektieren. Bei erheblichen Verstöße hat die FEB aber trotzdem immer Möglichkeiten, anderweitig tätig zu werden (MPU).

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Verstöße in der Zeit zwischen dem ersten A-Verstoß und der Absolvierung des Aufbauseminars sind nicht probezeitrelevant. Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen wird erst aktiviert, wenn du einen A-Verstoß nach der Teilnahme am Aufbauseminar begangen hast (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG). Bei entsprechender Erheblichkeit der Verstöße kann die Fahrerlaubnisbehörde in Einzelfall eine MPU anordnen. Dafür sehe ich hier aber bislang keine Anhaltspunkte.

Hinsichtlich des Geschwindigkeitsverstoßes selbst gilt:

Bei einer Überschreitung um 21 - 25 km/h (nach Toleranzabzug):

  • 100 € Bußgeld außerorts (TBNR 141721; 11.3.4 BKat) bzw.
  • 115 € Bußgeld innerorts (TBNR 141712; 11.3.4 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
Ichbinamarsch 
Fragesteller
 16.06.2023, 01:20

Also hatte ich Glück und einen "Freischuss".

ich wurde ja während ich die schulung hatte erst geblitzt mit ca 30kmh zu viel.
Somit habe ich dann keinen zweiten Verstoss nach der Beendung des ASF begangen.

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Unbelehrbaren sollte man meiner Meinung nach dann sofort den Führerschein abnehmen und dann eine MPU anordnen.

Scheinbar bist Du zum Führen eines Fahrzeuges nicht geeignet!

Answer123  15.06.2023, 11:43

Dann aber bitte gleiches Recht für alle: Ab dem zweiten Punktverstoß sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis.

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Answer123  15.06.2023, 11:47

Nein. Einmal abgesehen davon, dass sich die Frage nach der Einordnung als A- oder B-Verstoß hier gar nicht stellt (ein Geschwindigkeitsverstoß um 21 km/h ist immer ein A-Verstoß):

Verstöße in der Zeit zwischen dem ersten A-Verstoß und dem Ende des Aufbauseminars sind nicht probezeitrelevant.

PS: Tue dir selbst bitte den Gefallen und verzichte darauf, Seiten des VFR als Quelle zu verwenden. Die Angaben sind in der Regel schlecht recherchiert, oft veraltet, fast immer ohne Quellenangabe und gelegentlich auch schlichtweg vollkommener Unsinn. Das ist keine seriöse, geschweige denn qualifizierte Quelle. Die ist bei aus gutem Grund als "Fake-News" geflaggt, auf einer Stufe mit RTL, Bild und RT.

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