Kann mein Vater sagen dass er geblitzt worden ist, obwohl ich es war?

2 Antworten

Falschangaben sind vermutlich eine schlechte Idee (§ 111 OWiG). Aber dein Vater kann die Aussage verweigern, wenn er als Halter (?) dazu befragt wird, wer zu dem fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto gefahren ist (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO / § 55 StPO).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Blitzer mahct üblicherweise ein bild wo man auch dien gesicht sieht.
Lügen wäre hier wahrscheinlich sinnlos.