War das strafbar und kann ich dafür belangt werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der nicht angemeldete Verkauf (keine Gewerbanmeldung) war eine Ordnungswidrigkeit udn keine Straftat.

Die Sache ist verjährt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich liebe lebensnahe Sachverhalte!

Wohlhabende Rentner schaukeln im SUV durch die Gegend.

Die würden Dich erst bemerken, wenn Du Dich auf der Straße festklebst. Manche sogar dann nicht, weshalb die Letzte Generation solche Viertel von ihren Aktionen ausnimmt.

Netter Versuch, aber der Sachverhalt stimmt einfach nicht.

Wie alt warst Du damals? Die Strafe richtet sich nach Deinem Alter Die Stadt kann zudem den Limonadenverkauf durch Auflagen einschränken oder gar verhindern.

BWL0Justus 
Fragesteller
 15.07.2023, 12:04

Unter 14

0
Snooopy155  16.07.2023, 13:37
@BWL0Justus

Damit bist Du strafunmündig. Aber Deine Eltern können bestraft werden, wenn Du Dich nicht an die Auflagen der Stadt hälst.

1