Steuer Arero Fond
Hi, ich bin am überlegen eine Einmalinvestition mit anschließendem Sparplan in den sog. ARERO-Fond zu stecken. Nun muss ich mich um die Versteuerung, da der Fond auch ausländische Anteile enthält ja selbst kümmern. Kann mir jemand erklären in wie fern ich das in meiner Steuererklärung tun soll?
MFG
3 Antworten
Der Arero-Fonds (LU0360863863) ist ausländisch und thesaurierend. Daher laufen Erträge, die thesauriert werden, nicht über die Fondsgesellschaft oder Bank, sondern müssen vom Anleger selbst versteuert werden. Was zu versteuern ist, teilen einem manche Banken mit - aber viele Banken liefern diese Daten nicht oder nur gegen Gebühren.
Ein Blick in den Bundesanzeiger genügt, um den Arero mit den Besteuerungsdaten zu finden. Es werden 0,00 EUR thesauriert. Das ist auch logisch, da es sich ja um einen swap-basierten ETF handelt. Mit anderen Worten: Du musst auch nichts zusätzlich Jahr für Jahr versteuern, da die auszuweisenden Gewinne nur Kursgewinne der Swaps sind. Es ist also in der Einkommensteuererklärung nichts für diesen Fonds zu tun.
Es werden 0,00 EUR thesauriert.
Natürlich sollte man künftig dies im Bundesanzeiger kontrollieren.
Es ist also in der Einkommensteuererklärung nichts für diesen Fonds zu tun.
Ergänzung:
Somit erfolgt die Gewinnbesteuerung erst beim Verkauf von Fondsanteilen. Sofern später nur einige Anteile dieses Fonds verkauft werden, ist bei der Gewinnermittlung darauf zu achten bzw. die Bankabrechnung dahin zu kontrollieren, dass gegen den Erlös der verkauften Anteile die Anschaffungskosten der zuerst gekauften Fondsanteile gerechnet werden (sog. FIFO-Methode = first in - first out).
Der Fonds ist in Luxemburg aufgelegt, wie man schon der ISIN entnehmen kann. Die Steuerdaten kann man ohne weiteres ergooglen. Im übrigen dürften sie auch von der Depotbank mitgeteilt werden. Wo ist denn da das Problem?
"Problem" ist meines Erachtens das falsche Wort. "Aufwand" wäre passender. Die jährliche Versteuerung der thesaurierten Erträge ist natürlich nicht aufwendig. Aber wie sieht es beim Verkauf aus. Da behält die Bank alle aufgelaufenen Thesaurierungen ein, weil sie ja nicht weiss, ob diese bereits versteuert wurden oder nicht. Und der Anleger kann sich die zu viel einbehaltenen Steuern über die Steuererklärung zurückholen, indem er mühevoll die bereits mit den Steuererklärungen der Vorjahre versteuerten Thesaurierungen angibt. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen von ausländischen thesaurierenden Fonds Abstand zu nehmen. Der Aufwand ist es nicht Wert.
Du bekommst am Jahresende eine Ertragsabrechnung. In dieser sind alle Angaben enthalten die du für die Steuererklärung benötigst. Sogar die Bögen und Zeilen sind angegeben. Das ist überhaupt kein Problem.
Das ist tatsächlich kein Problem - aber aus einem anderen Grund. Die meisten Banken liefern hierfür auch keine Ertragsabrechnung.