Vorzeitiger Auszug - Was ist mit den PAUSCHALEN Nebenkosten?
Hallo, habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30. Juni gekündigt. Ziehe jedoch bereits Ende Mai aus - Schlüsselübergabe erfolgt auch im Mai. Ich zahle eine pauschale an Nebenkosten. Eine Abrechnung über den genauen Verbrauch findet nicht statt. Meine Frage: Darf mein Vermieter für den Monat Juni die kompletten Nebenkosten verlangen, obwohl die Schlüsselübergabe bereits Ende Mai erfolgt?
2 Antworten
Hallo,
wurde denn lt. Mietvertrag dazu etwas vereinbart ?
Pauschalen gelten ansonsten für die gesamte Dauer des Mietvertrages. Du musst genau genommen, die Schlüssel auch erst zum Ende der Mietzeit dem Vermieter übergeben - alles andere ist deine Entscheidung.
Übergibt du vorzeitig, freut sich evtl. der Vermieter.
Mine19 - Nebenkostenpauschale heißt:
" Mit Zahlung dieses Pauschalbetrages sind dann sämtliche anfallenden Nebenkosten abgegolten. Über die Betriebskostenpauschale wird regelmäßig nicht abgerechnet. Fallen die mit der Pauschale abgegoltenen Kosten tatsächlich höher aus, ist der Mieter nicht zur Nachzahlung verpflichtet. Andererseits steht ihm selbst aber auch kein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter bei Überbezahlung zu."
Er könnte doch auch bis zum Ende des Mietverhältnisses die konkret berechneten Nebenkosten verlangen. Wieso sollte das bei einer Pauschale anders sein.
Nebenkosten entstehen im übrigen auch bei leerstehenden Wohnungen. Das nur nebenbei.
Eine konkrete Abrechnung ist gar nicht möglich, da nirgends Zähler angebracht sind. Aber vielleicht lässt sich ja kurzfristig noch ein Nachmieter finden.
Eine spezielle Vereinbarung gibt es nicht. Dass Kosten entstehen, auch wenn niemand drin wohnt, ist für mich klar. Da keine Zähler angebracht sind kann auch keine konkrete Abrechnung über den tatsächlichen Verbrauch gemacht werden. Wie ist das in solchen Fällen?