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Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

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