Vollmacht Sparbuch?

1 Antwort

Du besitzt nicht die Vollmacht, sondern bist - sofern du selbst keine Vollmacht erteilt hast - seit deinem 18. Geburtstag alleinig verfügungsberechtigter Kontoinhaber. D.h. außer dir darf niemand über das Guthaben verfügen.

Deine Großmutter war übrigens nie verfügungsberechtigt, es sei denn deine Eltern hatten ihr eine Vollmacht erteilt.