Was passiert nach Todesfall des Ehemannes mit dem vermeintlich gemeinsamen Konto, für das die Witwe in Wahrheit jedoch nur eine Vollmacht hatte?

4 Antworten

Wenn die Mutter durch Testament als Alleinerbin eingesetzt wurde (z.B. Berliner Testament), geht das Konto auf sie über. Ohne Testament, also bei gesetzlicher Erbfolge, gibt es eine Erbengemeinschaft mit den Kindern.

In dem Fall wäre eine (von mehreren) Möglichkeiten, dass die Kinder die Erbschaft ausschlagen (6-Wochen-Frist) und die Mutter so zur Alleinerbin machen.

Der persönliche Erbschaftsteuerfreibetrag für Eheleute beträgt übrigens 500.000 Euro.

Vielen Dank für die Antwort! Die kam jetzt gerade noch rechtzeitig, denn die 6-Wochen-Frist ist beinahe um und keinem von uns war bewusst, dass es diese Frist überhaupt gibt! Wir hatten damit gerechnet jeweils ein Schreiben vom Nachlassgericht zu erhalten! MeineMutter wird sich morgen informieren, was die nötigen Schritte sind! Dass das Konto auf sie übergeht bedeutet aber nicht, dass sie das Konto weiter führen kann, richtig? Danke :-)

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@Tiggr

Das Konto wird die Bank erst mal als "Nachlasskonto" weiterführen. Die Mutter wird vermutlich ein eigenes Konto errichten und das Guthaben darauf überweisen müssen. Da kann die Bank aber genauer Auskunft geben.

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Man kann davon ausgehen, dass Deine Mutter die Begünstigte der Lebensversicherungen Deines Vaters ist. Trotzdem solltet Ihr Euch vergewissern! Sollte es so sein, dann müsst Ihr sicherstellen, dass Deine Mutter an das Geld herankommt. Wenn Ihr das gegenwärtig nicht sicherstellen könnt, sollte Deine Mutter schleunigst ein Girokonto eröffnen und der Versicherung Ihre neue Bankverbindung mitteilen.

Danke für die Antwort! Meine Mutter ist die Begünstigte von beiden Versicherungen. 

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ACHTUNG!

Schlagen Kinder das Erbe aus, Erben die Eltern, Geschwister oder die Kinder von verstorbenen Geschwistern des Verstorbenen. Wir machen das gerade durch!!!!

Ausschlagen zu Gunsten einer bestimmten Person geht nicht, wenn noch andere mögliche Erben vorhanden sind.

Einen Termin bei ihrem Bankberater hat sie leider erst in zwei Wochen bekommen.

Dies ist bei diesem Sachverhalt kaum zu glauben. Sie muss jemand anderes in der Bank kontaktieren, notfalls den Filialleiter.

Ob Erbschaftsteuer ein Problem ist, kann man bei dieser Sachverhaltsdarstellung (mangelnde Vermögenslage und Erbfolge) kaum erkennen.

In den Versicherungsunterlagen wird der/die Begünstigte notiert sein und die Versicherung wird vor einer Auszahlung bestimmte Nachweise verlangen (z. B. Versicherungsurkunde und Sterbeurkunde). Mit der Auszahlung wird nicht automatisch die Hypothek (Hypothek oder Grundschuld?) getilgt! Das sind zwei verschiedene Dinge! Zunächst ist der Immobilienkredit normal weiter zu bedienen. Dies sollte die erste Sorge Deiner Mutter sein und dazu muss sie unverzüglich ihre Bank kontaktieren, damit dies sichergestellt wird!

Die Tilgung des Immobilienkredites sollte zunächst etwas hintenangestellt werden, bis Klarheit über die Tilgungsmöglichkeit und die Verfügung der LV-Gutschrift besteht. Wann wurde der Kredit voll ausbezahlt (genaues Datum)?

Danke für die Antwort! Auf dem Konto sind nur etwa 10.000 Euro und ansonsten gibt es eben noch das Haus, wobei die Lebensversicherungen die Hypothek um ca. 18.000 Euro übersteigen und das dann nach Abzug der Krankenversicherung gerade reichen sollte. Meine Mutter ist Alleinerbin (ich habe noch eine Schwester, wir werden aber natürlich verzichten). Ich weiß natürlich, dass die Hypothek nicht direkt getilgt wird. Der Bank ist auch bekannt, dass mein Vater verstorben ist  (war ja sein Arbeitgeber). Es ging in erster Linie darum was da wegen dem Konto noch auf sie zukommt. Sie ist mental sehr labil, vor allem nachdem man ihr mal eben lapidar gesagt hat, dass sie keinen Anspruch auf Witwenrente hat (was grober Unfug ist, das wissen wir Gott sei Dank schon!)

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@Tiggr

Danke für Deine zusätzlichen Kommentare. Es gibt also offenbar ein Berliner Testament oder?

Was möchtest Du jetzt noch wissen?

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@LittleArrow

Oh, Entschuldigung für die späte Antwort! Ich habe keine Benachrichtigung darüber erhalten und den Kommentar jetzt erst gelesen. Es gibt kein Testament, meine Schwester und ich werden das Erbe aber ausschlagen, damit meine Mutter die Alleinerbin ist. Was mich noch interessieren würde ist, wie das mit dem Konto meines Vaters jetzt weiter geht. Dort werden sämtliche laufenden Kosten abgebucht. Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss meine Mutter jetzt ein neues Girokonto eröffnen und alle Einzugsermächtigungen umschreiben? Oder gibt es da eine andere Möglichkeit? Danke nochmal :-)

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@Tiggr

...Schon wieder vergessen: das Haus wurde 1996 gekauft, in dem Jahr wurde auch der Kredit ausbezahlt. Ich denke es handelt sich um eine Grundschuld.

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@Tiggr

Hier hat die Bank ein Problem, da sie von gesetzlicher Erbfolge ausgehen muss, solange ihr keine Erbschein vorgelegt worden ist. Eure geschwisterliche Absicht auf Euren Erbanteil zu verzichten, braucht die Bank solange nicht zu beachten, wie dieser Verzicht sich nicht im Erbschein widerspiegelt.

Nach Erbscheinvorlage kann das Konto m. W. einfach auf die Mutter umgeschrieben werden, so dass die Einzugsermächtigungen nicht ins Leere laufen. 

 

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@Tiggr


Hinsichtlich des Hauskredites kann dieser in diesem Fall mit 6-monatiger Wirkung (nach § 489 BGB) ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Kündigung erst vornehmen, wenn das Geld der Versicherung auf dem Konto liegt (sonst gibt es ein Problem). Hinsichtlich der Legitimation
der Kündigung ist auch der Erbschein nötig, es sei denn, die
finanzierende Bank ist mit einer Sterbeurkunde zufrieden.  


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