Verzug des Schuldners, wenn er plötzlich ins Krankenhaus muss?

1 Antwort

Nein, eine solche Situation ist, wenn man nur die gesetzliche Sicht vor Augen hat, komplett uninteressant. Schließlich hätte er jemanden anders mit der Begleichung der Schuld beauftagen können. Natürlich sollte man in solchen Fällen etwas nachsichtiger sein, aber alles hat seine Grenzen. Wenn jemand plötzlich ins Krankenhaus kommt und somit die Zahlungsfrist genau in diesem Zeitraum überschritten wird, würde ich eine tolleranzzeit von zwei Wochen sehen, die man dem Schuldner (freiwillig) geben kann. Nach dieser Zeit wird er wohl wieder in der Lage gewesen sein, selbst die Schuld zu begleichen, dich zu kontaktieren, bzw. jemanden hierzu beauftragen.