Darf die Bank Gebühren verlangen, wenn sie eine falsche Überweisung zurückholt?
Eine Freundin hat mir erzählt, dass sie ausversehen eine falsche Kontonummer für eine Überweisung genutzt hat. Dieses ist ihr einige Tage später aufgefallen. Laut der Auskunft der Bank ist es dann nicht mehr so einfach das Geld zurückzuholen. So wurde von der Bank das Verlangen einer Gebühr gerechtfertigt. Ist das zulässig? Wie hoch die Gebühr war, weiß ich nicht mehr, aber eigentlich ist eine Bank doch dazu verpflichtet dem Kunden bei der Wiederbeschaffung seines Geldes zu helfen oder?
2 Antworten
Die Bank darf eine Gebühr nehmen, das steht im Preisverzeichnis. Sie kann aber nicht einfach das Geld zurückholen, sondern sich nur bemühen, es zurückzukriegen. Rechtlich ist nämlich die Überweisung mit der Gutschrift beim Empfänger erledigt. Es bedarf dann schon der Mitwirkung der Empfängerbank und/oder des Empfängers, das Geld zurückzubuchen.
Banken haben in der Regel eine Gebührenordnung in der die Kosten für alle ihre Dienstleistungen aufgelistet sind. Manche Kosten sind oft pauschaliert in der Kontoführungsgebühr zusammengefasst; fälschlich getätigte Überweisungen rückgängig zu machen werden aber in der Regel nicht in diesen Pausbeträgen mit erfasst, hier wird dann eine Gebühr fällig.