Versteuerung von Bitcoins?
Guten Tag, ich bin Selbstständig und biete meinen Kunden an, Werbeclips in meine YouTube Videos einzubinden, dafür kassiere ich 100 Euro pro Video. Es ist also eine Art "Productplacement" wenn man es so nennen möchte.
Mein Kunde bezahlt jedoch ausschließlich per Bitcoin, sprich ich erhalte 1500 Euro (für 15 Videos) per Bitcoin und konvertiere diese sofort in Euros und zahle Sie mir auf mein Konto aus. Hier stellt sich mir jedoch die Frage, inwiefern ich diese versteuern muss. Fallen extra kosten an, oder werden diese lediglich mit der Einkommenssteuer versteuert?
Ich habe angst, am Ende sehr viele Steuern nachzahlen zu müssen, denn mit Bitcoins handeln tu ich selber nicht, ich akzeptiere diese lediglich als Zahlungsmittel und verwende diese auch nicht zum Einkaufen, ebenfalls werden diese zu 99% innerhalb der ersten 24 Stunden in Euros konvertiert und auf mein Bankkonto ausgezahlt, ich halte Sie also auch kein Jahr.
Wichtig ist, ich bin lediglich Kleinunternehmer und verdiene (mit den Bitcoin Zahlungen) vielleicht etwas mehr als der derzeitige Grundfreibetrag im Jahr.
Eine Meinung eurerseits würde mir sehr weiterhelfen, selbstverständlich habe ich schon den Kontakt zu einem Steuerberater gesucht.
2 Antworten
Du versteuerst Deine 100,- Euro pro Video abzüglich Deiner Betriebsausgaben.
Das kommt in die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung.
Du solltest prüfen, ob Du mit Umsatzsteuer arbeitest, denn Deine Kunden dürften Unternehmer sein, für die es egal ist, ob sie 100,- Euro zahlen, oder 100,- Euro plus Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer abziehen können, oder es sind sogar Auslandskunden, wo sowieso keine Umsatzsteur anfällt.
Aber Du könntest aus Deinen Kosten und investitionen die Vorsteuer abziehen.
Wegen der Coins fallen nur Steuern an, wennzwischen Zahlung und konvertierung noch Gewinne anfallen, was aber bei sofortige Umrechnung ja wohl nicht zu erwarten ist.
Egal, was Du in Deinem Nebenjob verdienst abzüglich aller Kosten, die Dir für diesen Nebenjob entstehen, mußt Du diese in Deiner EkSt-Erklärung angeben. Das wird Dir auch Dein Steuerberater so vermitteln. Da Du selbstständig bist, mußt Du eh eine EkSt-Erklärung abgeben. Werdienst Du insgesamt so wenig, dann wird das FA Deine Selbstständigkeit sowieso als "Liebhaberei" einstufen und das ist dann Deine private Angelegenheit, die sowieso vom FA nicht besteuert wird. r