Wie funktioniert das mit der Versteuerung einer Witwenrente?

2 Antworten

Bei niedrigen Renten gibt es diese Möglichkeit: NV-Bescheinigung für drei Jahre besorgen Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bewirkt, dass Sie ganz offiziell drei Jahre lang von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit sind. Ein NV-Bescheinigung gibt es nicht von allein. Sie muss beantragt werden, dazu liegt beim Finanzamt ein Formular bereit. Das Finanzamt gewährt eine NV-Bescheinigung, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro/16008 Euro (ledig/verheiratet) liegt. Dazu müssen alle Einkünfte offengelegt werden – von Mieteinnahmen bis Zinsen. Keine Chance auf eine NV-Bescheinigung haben Rentner, die sich mit einem Nebenjob etwas zu ihrer gesetzlichen Rente dazuverdienen. Im Steuerdeutsch heißt das: Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Verstirbt der Ehemann, so verbleibt es für das Sterbejahr beim Rentenfreibetrag von 102 Euro für dessen Rente.

Außerdem erfüllen die Eheleute im Sterbejahr noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung, so dass beider Leute Grundfreibetrag und der Splittingtarif angewendet werden.

Im Jahr nach dem Tode des Ehemanns gibt es das Witwensplitting, das bedeutet, es kann noch einmal der Splittungtarif angewendet werden. Nur den Grundfreibetrag für den Ehemann gibt es nicht mehr.

Und da der Ehemann keine Rente mehr bezieht, sondern die Ehefrau allein, gibt es auch nur einmal den Rentenfreibetrag von 102 Euro.

Die Witwenrente selbst wird nach dem Rentenstammrecht des Ehemannes besteuert. Also dessen Steuerpflichtiger Teil der Rente - hier wohl 50%.