Verlustvortrag trotz beruflich tätigem Ehepartner möglich?

1 Antwort

Also, wenn Du für Dich die Verluste fetstellen udn vortragen willst, bedingt es natürlich die Einzelveranlagung, weil sonst Deine Verlust mit dem Einkommen Deiner Frau verrechnet werden.

Wenn Deine Ehefrau 1.000,-- 1.300,- verdient (Brutto, oder netto), würde das nur klappen, wenn das genannt einkommen brutto ist.

Mit dann ca. 14.400,- abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag, Vorsorgepauschale usw. käme sie auf eine so geringe Steuerschuld, dass sich die Sammlung der Verluste bei Dir lohnen könnte.

Wären die Einkünfte Deiner Frau nur netto, dann wäre ihr brutto ja bei bis zu 1.800,- euro udn über 20.000,- pro Jahr. Dann lohnt es sich nicht.

yadron 
Fragesteller
 15.01.2018, 16:09

Ja es handelt sich um den Bruttolohn. Hinzu kommt, dass sie fast jedes Jahr einen Monat zurück nach Hause fliegt und deshalb ein Monatslohn entfällt. Der Jahresbetrag sinkt dadurch noch weiter.

Wie ist das dann auch mit Verlusten aus vorherigen Jahren, studiengebühren usw. kann ich diese auch wieder holen? Ich habe letztes Jahr ein entlohntes Pflichtprakikum (3 Monate) gemacht. Zählt das auch als normale Einkunft?

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wfwbinder  15.01.2018, 16:20
@yadron

Gut, wenn es Brutto ist und nur für 11 Monate, dann könnte man schon kalkulieren. Also erstmal den genauen Gewinn, dann die Kosten für Krankenversicherung usw.

Bei Dir ist es so, dass Du theoretisch noch für die Jahre ab 2011 die Verluste ermitteln könntest.

Wenn dasPraktikum nicht als Minijob, oder kurzfristige Beschäftigung pauschal durch den Arbeitgeber versteuert wurde, zählt es als Lohn und somit Einkünfte auch nichtselbständiger Arbeit.

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