Angabe von nicht steuerpflichtigen Werkvertrag in Steuererklärung?
Hallo, im Jahr 2015 war ich Student, hatte Einnahmen aus einem Minijob (~200€/monatl) und einem Werkvertrag (i.H. v. 2000€, einmalig) , die zusammen für das Jahr 2015 höchstens 5000€ betrugen. Nun möchte ich für das Jahr 2015 eine Erklärung zum verbleibenen Verlustvortrag stellen. Da Minijob + Werkvertrag nicht über den angesetzten jährlichen Grundfreibetrag kommen, muss ich sie doch auch nicht mit angeben, oder??!!
3 Antworten
Du willst den "Verlust" anmelden, die Einkünfte aber verschweigen. ??? Die Gewinne reduzieren deinen Verlust.
Der bei der Minijob-Zentrale gemeldete Mini-Job zählt nicht zu den (steuerpflichtigen) Einkünften, der Werkvertragsverdienst hingegen schon. Diese letzteren Einkünfte sind anzugeben!
@mutzel12: Warum glaubst Du, dass es sich beim Werkvertrag nicht um steuerpflichtige Einkünfte handelt?
Steuerpflichtige Einkünfte führen nicht unbedingt auch zu einer Steuerzahlung, z. B. wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt.
Hallo,
wenn der Minijob vom Arbeitgeber mit 2% pauschal versteuert wurde (siehe Gehaltsabrechnung), zählt der Minijob nicht mehr zu den steuerpflichtigem Einkünften. Werbungskosten können dann für den Minijob aber auch nicht mehr abgezogen werden.
Ein Verlustvortrag ist nur möglich, wenn die Werbungskosten die Höhe der grds. steuerpflichtigen Einkünfte überschreitet. Der steuerliche Grundfreibetrag ist hierbei ohne Bedeutung.
Gruß
RHW