Verleihen unsere Banken unsere Aktien an Leerverkäufer?

2 Antworten

Fremde Aktien können nur mit Zustimmung verliehen werden.

Großanleger geben aber oft eine Art Blankozustimmung, ihre Bestände zu Verleihen - gegen Gebühr natürlich.

Das spart Unmengen von Zeit. Wenn am Markt jemand dringend Stücke sucht und hohe Preise bezahlt, kann die Bank hier sofort für den Kunden zuschlagen und muss nicht erst rumtelefonieren und die Einzelfallzustimmung einholen.

Je nach Art des Verhältnisses mit dem Großanleger, kann man u.U. im Einzelfall Info bekommen bzw. es besteht eine Informationspflicht. Könnte ich mir bei Publikumsfonds sicher vorstellen. Aber nur weil Du bei der Firma XY arbeitest muss dir dein Arbeitgeber sicher nicht mitteilen, dass der Firmeneigene Pensionsfonds seine Aktienbestände zur Leihe freigegeben hat.

Aktien aus Privatdepots an einen Leerverkäufer verleihen, kann nur der Depotinhaber.

Anders sieht es bei den Anlegern aus, die Anteile an einem Aktien- oder Mischfonds besitzen. Vor allem weniger seriöse Fondsgesellschaften betreiben ein reges Verleihgeschäft. Die Kontrahentenrisiken aus dem Verleihgeschäft trägt allein der Fondsanleger, von den Erträgen (Verleihgebühr) erhält er aber nur die Hälfte - oder noch weniger. Den großen Rest kassiert die Fondsgesellschaft. Keine faire Verteilung!

Überhaupt ist fraglich, ob auch die ungeteilte Verleihgebühr ein angemessenes Entgelt für das Risiko darstellt.