Ich habe Sachen bei einer Auktion verkauft, fallen hier für mich Steuern oder Abgaben an?

5 Antworten

Wenn man nur „etwas“ verkauft und dafür auch nur „etwas“ Geld bekommt handelt es sich vermutlich um eine Private Veräusserung, der Ertrag hieraus ist nicht steuerpflichtig. 

Hallo BobbyKar!

Es kommt ganz darauf an, was und wie du etwas verkaufen möchtest. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, etwas loszuwerden. Sie werden doch etwas unterschiedlich betrachtet und man soll auf viele Sachen achten, wenn man alles richtig machen will. Ich bin auf einen Artikel bei faz.net gestoßen, in dem man allgemeine Informationen dazu findet. Dort stand:

„Gewinne aus dem Verkauf von Kunstobjekten aus dem Privatvermögen unterliegen in Deutschland nur dann einer Besteuerung, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt: das heißt, wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb erfolgt und der Gewinn daraus die Freigrenze von 600 Euro übersteigt. Wird diese Frist nicht abgewartet und wird die Freigrenze überschritten, muss der Veräußerungsgewinn bei der Einkommensteuererklärung deklariert werden.“

Wenn du genau weißt, was du auf einer Auktion verkaufen willst und wenn diese Sache wirklich wertvoll ist, wende dich direkt an ein gutes Auktionshaus. Dort arbeiten Menschen, die Experten sind und die zur Beratung zur Verfügung stehen. Sie können dir helfen und alle deine Fragen beantworten, weil DAS ihre Arbeit ist und sie damit evtl. später Geld verdienen können, weil du ein potenzieller Kunde bist. Ich kenne ein Beispiel, aus dem realem Leben: Ein Freund von mir wollte seine Briefmarkensammlung verkaufen. Die Briefmarken hat er erworben und da er kein Sammler ist, wollte er davon etwas profitieren. Das Problem aber war, dass er sich damit nicht auskannte. Zuerst hat er im Internet recherchiert und ein paar Auktionshäuser gefunden. Auf Webseiten gibt es immer kurze allgemeine Information, die sich auf die Tätigkeit des Auktion-Hauses bezieht, u.a. Termine, Kataloge und Kontaktinformation, wie hier: http://www.reinhardfischerauktionen.de. Dann hat mein Kumpel ein Auktionshaus ausgewählt und eine professionelle und kompetente Beratung bekommen. Bei ihm hat alles geklappt, deswegen würde ich dir diesen Verkaufsweg auch empfehlen.

Viel Erfolg!

Solange das nicht gewerblich erfolgt, fällt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte unter §23 EStG.

"Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat." Der Gewinn ist dabei die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Für höherwertige und langlebige Güter solltest Du auch noch berücksichtigen, daß sich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit der Zeit aufgrund von Abschreibung mindern. Das wäre im privaten Bereich jedoch sehr wahrscheinlich nicht zu finden.

Weiterhin relevant: "Private Veräußerungsgeschäfte sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Für Gegenstände des täglichen Lebens gelten andere Regeln.

Du solltest also mal konkretisieren, was Du genau verkaufst, woher das stammt und wie hoch der Gewinn im Jahr sein könnte. Dann läßt sich auch konnkreter vermuten, ob das u.U. sogar gewerblich einzustufen ist.

Kann so, oder so, oder gAnz anders.

Verkaufe ich Handelsware aus meinem Laden über eine eBay Versteigerung, kostet es Umsatzsteuer und der Ertrag geht in den Gewinn ein für den ich Ertragsteuern zahlen muss. Versteigere ich auf eBay Sachen, die ich beim ausmisten auf dem Dachboden fand, fallen keine Steuern an. Lasse ich (oder wird mir) mein Haus versteigert, was ich noch keine 10 Jahre habe und in den letzten 3 Jahren nicht selbst bewohnt habe, so muss ich einen etwaigen Gewinn nach paragr. 23 EStG versteuern. Wieviele unterschiedliche Fälle möchtest du noch? Es kommt auf den Sachverhalt an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986