Wie gebrauchte, mangelhafte Elektrogeräte ohne Haftung für Leben, Körper und Gesundheit verkaufen?

1 Antwort

Für einzelne Angebote reicht der Ausschluss der Sachmängelhaftung völlig aus, da dieser in dem Fall nicht als AGB zu verstehen ist, sondern in deinem Angebot individuell festgelegt wurde. Verkaufst du häufiger bzw. mehrere Teile gleichzeitig und verwendest den gleichen Satz in allen Angeboten, solltest du zusätzlich darauf hinweisen, dass der Ausschluss für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nicht gilt, ansonsten ist der ganze Ausschluss nicht wirksam.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kannst du mithin nicht ausschließen. Das ist aber auch nicht notwendig, denn diese greift nur bei Verschulden und das dürfte nicht vorliegen, wenn du als defekt bezeichnete Ware explizit an Bastler verkauftst.