Muss ich Rechnungen im kleinen Second Hand Laden ausstellen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst nur Rechnungen ausstellen, wenn der Käufer eine haben will.

Ebenso ist es mit Quittungen.

Wenn ich bei Dir etwas kaufen würde, und Dir 5,- Euro gebe, so habe ich natürlich Anspruch darauf, dass Du mir meine Zahlung Quittierst.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 368 Quittung

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Die Frage der Rechnung wird bei Dir, wegen der geringen Summen eigentlich nicht aufkommen, denn eine Quittung wird immer reichen, auch für Jemanden, der die Ausgabe in seinem Betrieb als Betriebsausgabe abziehen möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung