Verjährung Steuern auf Witwenrente

1 Antwort

Die verjährungsfrist ist (wie @mandrake schon richtig schreibt) 5, oder 10 Jahre.

  • Ob die Frist von 5, oder von 10 Jahren gilt, ist aber nicht so eindeutig. Da müßte man auch prüfen ob Erklärungen abgegeben wurden und die Rente nur weggelassen wurde. Oder ob gar keine Erlärung abgegebn wurde.

  • Den Steuerberater zur Rechenschaft zu ziehen dürfte schwer werden, denn wenn die Steuerfestsetzung als solche richtig ist, also wenn damals abgegeben worden wäre und Du hättest zahlen müssen, so ist ja kein Schaden entstanden.

  • haften müßte er ggf. für Mehrbelastungen, die Du durch die Falsch- oder Nichterklärung hattest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986