Wann verfällt eine Rechnungsrückforderrung von der Versicherung durch Doppelzahlung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du (oder deine Frau) vom Juli bis Dezember 2009 dir nicht die Kontoauszüge ansiehst, dann ist das - auch bei schwerer Krankheit - kaum nachvollziehbar. Du willst uns damit auch sicher nicht erzählen, dass du Auszüge bis Dezember 09 bei der Bank lagerten?

Dass die Allianz sich erst im Dezember meldete, kannst du ihr schwerlich als Fehler anrechnen und auch dass sie erst jetzt mit ihrer Forderung Ernst macht, spricht eher für die Schlafmützigkeit bei der Allianz. Du solltest jetzt - wie hier schon gesagt - unverzüglich mit der Allianz Kontakt aufnehmen und deine uneingeschränkte Zahlungsbereitschaft erklären und dann angemessene Ratenzahlung anbieten.

Ist alles rechtens. Die Verjährungsfrist endet am 31.12.2012.

In der Zwischenzeit wird die Allianz ebenfalls zu Recht den Versicherungsvertrag wegen besonderer Unzuverlässigkeit und mangelnder Vertrauenswürdigkeit kündigen und voraussichtlich Dir einen Eintrag im Zentralregister "HIS" verschaffen. Ob Du dann einen neuen Versicherer findest, könnte fraglich sein.

Ich würde schnellstens die € 3.000 (notfalls über Kreditaufnahme) zurückzahlen und mich für das Versehen und Missverständnis entschuldigen.

Sorry aber das kann ich nicht glauben. Wenn man 3.000 € mehr auf das Konto bekommt merkt man das. Wenn diese einem nicht gehören, zahlt man sie auch zurück. Die Allianz muss dir gegenüber nicht kulant sein. Es geht nicht um irgendwelche Versicherungsbeiträge sondern um eine fälschlicherweise zu viel bezahlter Betrag. Du wirst die 3.000 € zurückzahlen müssen und auch die Anwaltskosten.

Ja zurückzahlen ist Ok. Aber nach meinen angebot im Januar, dies auf Ratenzahlung zu machen, kam ja 10 Mon. keine Antwort. Jezt aber gleich ein Mahnbescheid,ist das auch Ok.? Grüße.

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Ich möchte noch hinzufügen, dass man sogar den Tatbestand der Unterschlagung dir nachweisen kann. Das ist dann eine Straftat.

Du wirst niemanden glaubhaft versichern können, dass du das zuviel gezahlte Geld behalten darfst, und solltest du jetzt noch der Meinung sein, dass du nicht sofort!!! zurückzahlen musst, dann erwartet dich viel Ärger, Geichtsvollzieher und Pfändung einerseits und ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren andererseits. Solltest du schon Kunde im Strafregister sein, womöglich auch ein paar Wochen in Staatspension.

Nee, das sehe ich anders. Wieso Unterschlagung? Das setzt eine "aktive" Aneignungsabsicht voraus. Die sehe ich hier absolut nicht.Er will ja auch zurückbezahlen. Mach ihm keine Angst!

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Nee, das sehe ich anders. Wieso Unterschlagung? Das setzt eine "aktive" Aneignungsabsicht voraus. Die sehe ich hier absolut nicht.Er will ja auch zurückbezahlen. Mach ihm keine Angst!

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