Wann verfällt eine Rechnungsrückforderrung von der Versicherung durch Doppelzahlung
Hallo. Ich hatte einen Wasserschaden im Juni 2009, der auch durch die Allianz per Scheck vor Ort beglichen wurde. Im Juli wurde versehentlich der gleiche betrag von 3000,00€ noch einmal überwiesen. Da wir aber z.Z. in Urlaub waren und ich danach krank war, wurden auch keinerlei Bankauszüge eingesehen. Im Dez.2009 kam eine Nachricht von der Allianz, ich sollte doch den zuvielbekommenen Betrag von 3000,00 zurücküberweisen. Am 03.01.2010 habe ich geantwortet ,das dies nicht meine Schuld war ,das mein Konto z.Z.überzogen ist und ob ich daher in Ratenzahlung den Betrag zurückbezahlen kann. Es kam aber keine Antwort ?? Ende Okt.2010 fast 10Mon. später und 17 Mon.später nach den Schadensfall kam ein Brief vom Anwald der Allianz und gleichzeitgen Mahnbescheid mit Kosten und so weiter von insgesamt 438,00€ Ist dies alles so rechtens??? MfG. Herbig
4 Antworten
Wenn du (oder deine Frau) vom Juli bis Dezember 2009 dir nicht die Kontoauszüge ansiehst, dann ist das - auch bei schwerer Krankheit - kaum nachvollziehbar. Du willst uns damit auch sicher nicht erzählen, dass du Auszüge bis Dezember 09 bei der Bank lagerten?
Dass die Allianz sich erst im Dezember meldete, kannst du ihr schwerlich als Fehler anrechnen und auch dass sie erst jetzt mit ihrer Forderung Ernst macht, spricht eher für die Schlafmützigkeit bei der Allianz. Du solltest jetzt - wie hier schon gesagt - unverzüglich mit der Allianz Kontakt aufnehmen und deine uneingeschränkte Zahlungsbereitschaft erklären und dann angemessene Ratenzahlung anbieten.
Ist alles rechtens. Die Verjährungsfrist endet am 31.12.2012.
In der Zwischenzeit wird die Allianz ebenfalls zu Recht den Versicherungsvertrag wegen besonderer Unzuverlässigkeit und mangelnder Vertrauenswürdigkeit kündigen und voraussichtlich Dir einen Eintrag im Zentralregister "HIS" verschaffen. Ob Du dann einen neuen Versicherer findest, könnte fraglich sein.
Ich würde schnellstens die € 3.000 (notfalls über Kreditaufnahme) zurückzahlen und mich für das Versehen und Missverständnis entschuldigen.
Sorry aber das kann ich nicht glauben. Wenn man 3.000 € mehr auf das Konto bekommt merkt man das. Wenn diese einem nicht gehören, zahlt man sie auch zurück. Die Allianz muss dir gegenüber nicht kulant sein. Es geht nicht um irgendwelche Versicherungsbeiträge sondern um eine fälschlicherweise zu viel bezahlter Betrag. Du wirst die 3.000 € zurückzahlen müssen und auch die Anwaltskosten.
Ja zurückzahlen ist Ok. Aber nach meinen angebot im Januar, dies auf Ratenzahlung zu machen, kam ja 10 Mon. keine Antwort. Jezt aber gleich ein Mahnbescheid,ist das auch Ok.? Grüße.
Ich möchte noch hinzufügen, dass man sogar den Tatbestand der Unterschlagung dir nachweisen kann. Das ist dann eine Straftat.
Du wirst niemanden glaubhaft versichern können, dass du das zuviel gezahlte Geld behalten darfst, und solltest du jetzt noch der Meinung sein, dass du nicht sofort!!! zurückzahlen musst, dann erwartet dich viel Ärger, Geichtsvollzieher und Pfändung einerseits und ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren andererseits. Solltest du schon Kunde im Strafregister sein, womöglich auch ein paar Wochen in Staatspension.
Nee, das sehe ich anders. Wieso Unterschlagung? Das setzt eine "aktive" Aneignungsabsicht voraus. Die sehe ich hier absolut nicht.Er will ja auch zurückbezahlen. Mach ihm keine Angst!
Nee, das sehe ich anders. Wieso Unterschlagung? Das setzt eine "aktive" Aneignungsabsicht voraus. Die sehe ich hier absolut nicht.Er will ja auch zurückbezahlen. Mach ihm keine Angst!