Eon Forderung aus 2008, Inkasso Büro fordert jetzt! ist es nicht schon verjährt?
Hallo, folgendes: Mein Mann hat kurz 9.2007-2.2008 in einer Whg weiter weg gewohnt, da er dort aber nie war und es vergessen hat, hat er nie Strom/Gas angemeldet, es kam auch nie eine Rechnung oder sonstiges bei uns an.
Am 1 Oktober 2009 kam von der Hanseatischen Inkasso Büro eine Zahlungsaufforderung, wo nur drin stand das er zahlen muß, aber nicht was, warum und wofür, sondern nur im Auftrag der Eon Hanse AG. Darauf hin legten wir schriftlich widerspruch ein und forderten eine Rechnung, um halt ersehen zu können ob das legitim ist.Jetzt geschah erstmal ganz lange nichts. Heute am 6.9.2011 kam ein Brief, datiert auf den 1.9.2011, in dem sie schreibt das es ihr leid tut das sie erst jetzt schreibt . Sie haben da tatsächlich eine Rechnung , Adressiert auf meinen Mann (ist das eigentlich ok? er hat sich da nie angemeldet, das muß jemand anderes ohne erlaubnis seinerseits getan haben) beigelegt . Dürfen die das in Rechung stellen obwohl er sich nie angemeldet hat? Wenn ja, ist die Forderung aus dem Jahre 2007 nicht verjährt? Falls das alles Ok ist,kann ich mir das ausrechnen und abziehen, da die sich so lange nicht gemeldet haben, also deren schuld, sollte ich auch die Mahngebühren streichen dürfen oder? Ich danke für eure antworten.
1 Antwort
Wenn die Forderungen auf 2007-2008 zurückgehen, so beginnt deren Verjährung am 1.1.2008 bzw. 1.1.2009 und endet am 31.12.2010 bzw. 31.12.2011. Es sind daher momentan nur Forderungen aus 2008 noch relevant für einen ggf. durchsetzbaren Anspruch. Forderungen aus 2007 sind verjährt.
Sofern also keine Verjährungshemmung eintritt (z.B. durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens), verjähren auch die Ansprüche aus 2008 Ende diesen Jahres.
Da die Rechnungen aus 2008 jedoch ggf. im Rahmen einer Jahresabrechnung erst Anfang 2009 gestellt werden, kann es sein, daß die Verjährung erst Ende 2012 eintritt.
Weiterhin: für die Lieferung von Strom und Gas muss man sich anmelden, wenn man nicht den Grundversorger nutzt. Das teilt ggf. der Vermieter dem Grundversorger mit, so daß Dein Mann nicht selbst aktiv werden muss. In diesem Fall wäre der Vermieter der Vertragspartner, der per Nebenkostenabrechnung die Kosten wieder erhält.
Daher sollte der gesamte Vorgang im Detail geprüft werden:
Wer hat wann welchen Vertrag mit E.ON geschlossen?
Welche Rechnungen wurden wann gestellt und auf welcher Basis (wurden z.B. Ablesungen durchgeführt) abgerechnet?
Welche Rolle spielte der Vermieter (falls das eine Mietwohnung war)?
Nur so kann geklärt werden, was wirklich an Ansprüchen gegen wen überhaupt noch besteht.
Abgesehen davon: wenn er nie in der Wohnung war, können auch keine signifikanten Kosten zusammengekommen sein. Es sollte daher auch die Höhe der Forderung auf Plausibilität geprüft werden.