Unterhaltszahlungen?
Hallo, ich bin dieses Jahr bei meinem Freund eingezogen. Jetzt kam ein Brief vom Jugendamt bezüglich Leistungsüberprüfung bezüglich Unterhalt. Mein Freund bezahlt für die Tochter 200 Euro monatlich, das ist bis Ende 2025 vom Notar festgelegt da mein Freund die Schulden von seiner Exfrau übernommen hat. Deshalb die Regelung. Ich frage mich warum so ein notarieller Vertrag gemacht wird wenn das Jugendamt trotzdem mehr Geld verlangen könnte nur weil ich jetzt hier mit eingezogen bin?? Ich habe schon gelesen wenn der Vater nicht den Mindestunterhalt bezahlt das dann auch die Gehaltsangabe der Lebenspartnerin verlangt wird, was mir auch einleuchtet. Aber da es nunmal diesen Vertrag vom Notar gibt kann ich das nicht nachvollziehen. Würde mich freuen wenn jemand mir eine Antwort geben kann der ähnliche Fälle hat oder Ahnung davon hat. Gruß
1 Antwort
Mit wem ist denn der notarielle Vertrag abgeschlossen worden?
Mit der Ex-Frau oder mit der Tochter?
Wenn mit der Ex-Frau: Hat das Vormundschaftsgericht dem notariellen Vertrag zugestimmt? Nur dann wäre eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Unterhaltshöhe für die Tochter wirksam.
Die Tochter selber könnte ohnehin nur als Volljährige wirksam über Unterhalt entscheiden.
Zu guter Letzt: Du bist doch wohl nach Abschluß des notariellen Vertrags eingezogen. Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind also andere als bei Abschluß der notariellen Vereinbarung.