Notarvertrag einsehen möglich
Hallo! Ist es möglich, in der folgenden Situation Auskunft vom Notar zu bekommen: Ein Haus wurde von Eltern an ein Kind verkauft. Die anderen Kinder wurden erst nachträglich informiert. Es gibt nun versch. Versionen, wer wann den Verkauf initiert hat und wer die Bedingungen des Vertrages bestimmt hat.... kann ich diese Informationen vom Notar verlangen?
Vielen Dank!
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christophrd: Den Notar trifft die Pflicht der Verschwiegenheit (§ 18 BNotO). Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat er Prüf- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage usw. Er beurkundet den übereinstimmenden Willen der "testierfähigen" Beteiligten. Wer letztendlich Initiator für den Abschluss des Kaufvertrag ist und die Bedingungen "aushandelte" erfährt er nicht immer.
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Warum sollten die anderen Kinder ein "berechtigtes Interesse" an diesem Notarvertrag haben? Das Haus wurde bilateral an ein Kind verkauft und da die Eltern über ihr Vermögen zu Lebzeiten beliebig verfügen können (Schenkungen, Verkauf), gibt es auch keine Rechte der anderen Kinder. Ein nachträgliches Informieren wäre nicht einmal Pflicht gewesen.
Mit anderen Worten: nein, Du hast keinen Anspruch darauf. Warum fragst Du aber nicht das Geschwister bzw. die Eltern nach einer Kopie des Vertrags?
Kommentar von RatsucherZYXRatsucherZYX 02.05.2012.....zu deren Herausgabe aber auch keine der beiden Vertragsparteien verpflichtet ist.
Kommentar von gandalf94305gandalf94305 02.05.2012Genau. Es besteht kein Anspruch, da die übrigen Kinder weder ein berechtigtes Interesse, noch als Vertragsschließende oder durch den Vertrag belastete Dritte auftreten.
Wenn die Eltern ein Auto kaufen, können die Kinder ja auch nicht Einsicht in den Vertrag verlangen :-)
Kommentar von Franzl0503Franzl0503 03.05.2012gandalf94305: Mein letzter Beitrag zum Thema: Es stellt sich letztendlich folgende Frage: Kann ein (neugieriger) Außenstehende, der am Zustandekommen des notariellen Vertrages nicht mitgewirkt hat, aus dem Inhalt des Vertrags erkennen, wer Initiator war und letztendlich wesentliche Teile der Bedingungen diktierte? Nein!
Kommentar von gandalf94305gandalf94305 03.05.2012Wohl kaum und der Notar erinnert sich auch ggf. nicht mehr.
Die Frage, was warum im Vertrag steht, war nicht der Gegenstand dieses Threads. Es ging um die Frage, ob Dritte Einsicht bekommen können. Das ist zu verneinen.
Wenn es um Vertragsinhalte geht, dann müssen sich die Beteiligten an der Nase fassen, denn schließlich haben sie das Dokument gelesen, gehört und unterschrieben. Fragen wären im Notartermin zu stellen gewesen. In jedem Fall ist das jedoch eine Sache zwischen den Vertragspartnern, die wiederum auch Dritte nichts angehen.
Bezüglich der Nachvollziehbarkeit von Änderungen: der Notar hat einen Entwurf erstellt, der wohl überarbeitet wurde. Man kann anhand der eigenen Änderungswünsche doch nachvollziehen, ob diese Klauseln von einem selbst, von der Vertragspartei oder vom Notar kommen.
Kommentar von Franzl0503Franzl0503 03.05.2012gandalf94305: Mein letzter Beitrag zum Thema: Es stellt sich letztendlich folgende Frage: Kann ein (neugieriger) Außenstehende, der am Zustandekommen des notariellen Vertrages nicht mitgewirkt hat, aus dem Inhalt des Vertrags erkennen, wer Initiator war und letztendlich wesentliche Teile der Bedingungen diktierte? Nein!
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Das ist pure Neugierde und kein berechtigtes Interesse.
Im übrigen - auch Eltern sind erwachsene Menschen und können tun, was sie für richtig halten und niemand, wirklich niemand auch keine Kinder haben ein Recht in den Verträgen Einsicht zu bekommen.
Erbschleicherei , mehr ist das nicht - nur es gibt keinen Erbfall zu Lebzeiten.
Wenn die Eltern ihr Geld jetzt im Spielcasino verjubeln, geht der Rest der buckeligen Verwandschaft leer aus !!! Das ist rechtlich gesehen völlig in Ordnung - beachte bitte, die Moral bleibt hier außen vor !
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Danke an Alle, das hilft schon einmal weiter. Hintergrund sind Klauseln im Vertrag, von denen jeder behauptet, er hätte die nicht reinschreiben lassen, das seien die anderen gewesen.. keiner will's gewesen sein! Im Vertrag steht drin, daß der Notar auf die entsprechenden Klauseln hingewiesen hat, also sind die rechtl. OK. So ist das, wenn's um das liebe Geld geht ...