Frage von christophrh 02.05.2012

Notarvertrag einsehen möglich

  • Hilfreichste Antwort von Franzl0503 02.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    christophrd: Den Notar trifft die Pflicht der Verschwiegenheit (§ 18 BNotO). Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat er Prüf- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage usw. Er beurkundet den übereinstimmenden Willen der "testierfähigen" Beteiligten. Wer letztendlich Initiator für den Abschluss des Kaufvertrag ist und die Bedingungen "aushandelte" erfährt er nicht immer.

  • Antwort von gandalf94305 02.05.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum sollten die anderen Kinder ein "berechtigtes Interesse" an diesem Notarvertrag haben? Das Haus wurde bilateral an ein Kind verkauft und da die Eltern über ihr Vermögen zu Lebzeiten beliebig verfügen können (Schenkungen, Verkauf), gibt es auch keine Rechte der anderen Kinder. Ein nachträgliches Informieren wäre nicht einmal Pflicht gewesen.

    Mit anderen Worten: nein, Du hast keinen Anspruch darauf. Warum fragst Du aber nicht das Geschwister bzw. die Eltern nach einer Kopie des Vertrags?

  • Antwort von qtbasket 02.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das ist pure Neugierde und kein berechtigtes Interesse.

    Im übrigen - auch Eltern sind erwachsene Menschen und können tun, was sie für richtig halten und niemand, wirklich niemand auch keine Kinder haben ein Recht in den Verträgen Einsicht zu bekommen.

    Erbschleicherei , mehr ist das nicht - nur es gibt keinen Erbfall zu Lebzeiten.

    Wenn die Eltern ihr Geld jetzt im Spielcasino verjubeln, geht der Rest der buckeligen Verwandschaft leer aus !!! Das ist rechtlich gesehen völlig in Ordnung - beachte bitte, die Moral bleibt hier außen vor !

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