Notarvertrag einsehen möglich

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

christophrd: Den Notar trifft die Pflicht der Verschwiegenheit (§ 18 BNotO). Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat er Prüf- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage usw. Er beurkundet den übereinstimmenden Willen der "testierfähigen" Beteiligten. Wer letztendlich Initiator für den Abschluss des Kaufvertrag ist und die Bedingungen "aushandelte" erfährt er nicht immer.

Danke an Alle, das hilft schon einmal weiter. Hintergrund sind Klauseln im Vertrag, von denen jeder behauptet, er hätte die nicht reinschreiben lassen, das seien die anderen gewesen.. keiner will's gewesen sein! Im Vertrag steht drin, daß der Notar auf die entsprechenden Klauseln hingewiesen hat, also sind die rechtl. OK. So ist das, wenn's um das liebe Geld geht ...

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