Ungedeckte Lastschrift: darf ich von der Bank die Gebühr zurückverlangen?

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Die Banken verlangen gern dafür Gebühren, dürfen sie aber nicht, da sie "im eigenen Sicherheitsinteresse" tätig werden. Gibt es auch Urteile dazu, hier dazu mehr bei der Verbraucherzentrale: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127045564801503/link196544A Du kannst mit Verweis auf die Urteile die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückverlangen, und Dich auch künftig weigern, welche zu zahlen. Aber unabhängig davon würde ich zusehen, dass das Konto bei Lastschriften gedeckt ist - denn das ist doch sicher für den, der die Lastschrift einreicht, auch ärgerlich, und ggf. berechnet er Dir dann zusätzliche Gebühren. Und der darf das, wegen höherem Arbeitsaufwand.

Das ist richtig, werden bei Dir 50 euro abgebucht udn das konto ist nicht gedeckt, dann darf das Konto deshalb nicht mit einer Gebühr belastet werden.

Das Geld kannst Du zurück fordern.

In aller Regel wird eine Lastschrift nicht ausgeführt wenn das zu belastende Konto keine Deckung aufweist. Ich würde die Bank schriftlich darauf hinweisen und bestätigen lassen das die Gebühren für die nächste Fehlüberweisung von Dir nicht getragen wird.