Wer trägt Kosten/Gebühren bei Rücklastschrift?

2 Antworten

Wenn Du die Zahlung zurück rufst, wird dem Abbucher das in Rechnung gestellt.

Vermutlich wird er wegen des Betrages Mahnen und später eventuell klagen.

Dabei werden Dir die Kosten in Rechnung gestellt.

Wenn die Sache vor Gericht geht, kommt es drauf an, wer gewinnt.

Vordergründig wird Dein Konto wieder auf alten Stand gesetzt.

Aber ist Deine Rückbuchung auch berechtigt (und gerichtsfest)? Wenn nun Dein Gläubiger durch die Rückbuchung erkennt, dass Du nicht zahlen willst, dann kommt vielleicht seine nächste Stufe der Eskalation (Mahnbescheid, Inkasso, Klage etc.).

Wenn Inkasso und Mahnbescheide kommen, muss ich sie dann wirklich zahlen? Die Rückbuchung ist mMn gerechtfertigt!

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@LittleArrow

Das kann ich nur vollends unterschreiben, denn eine Mahnung kommt nichtumsonst und bevor man hier einfach rückbucht würde ich dies dem unternehmen etc. mitteilen, denn schneller als man glaubt landet dies beim Gericht dann weil man nicht zahlen will. 

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