Wer trägt Kosten/Gebühren bei Rücklastschrift?
Hi eine Frage,
bei mir wurde ein Betrag eingezogen, eine Lastschrift. Ich möchte jetzt die Lastschrift über meine Bank zurückbuchen lassen. Ich weiß, dass sog. Rücklastschrift Gebühren entstehen werden.
Wer muss diese Kosten tragen? Muss ich die Rücklastschrift Gebühren zahlen oder die Firma, die mir die Kosten von meiner Bank eingezogen hat?
2 Antworten
Wenn Du die Zahlung zurück rufst, wird dem Abbucher das in Rechnung gestellt.
Vermutlich wird er wegen des Betrages Mahnen und später eventuell klagen.
Dabei werden Dir die Kosten in Rechnung gestellt.
Wenn die Sache vor Gericht geht, kommt es drauf an, wer gewinnt.
Vordergründig wird Dein Konto wieder auf alten Stand gesetzt.
Aber ist Deine Rückbuchung auch berechtigt (und gerichtsfest)? Wenn nun Dein Gläubiger durch die Rückbuchung erkennt, dass Du nicht zahlen willst, dann kommt vielleicht seine nächste Stufe der Eskalation (Mahnbescheid, Inkasso, Klage etc.).
Wenn "mMn" klagefest ist, dann mußt Du einem Mahnbescheid unbedingt fristgerecht widersprechen. Siehe hier 2. Absatz:
Das kann ich nur vollends unterschreiben, denn eine Mahnung kommt nichtumsonst und bevor man hier einfach rückbucht würde ich dies dem unternehmen etc. mitteilen, denn schneller als man glaubt landet dies beim Gericht dann weil man nicht zahlen will.
Hier noch eine Information, MrsLina:
http://www.impulse.de/finanzen-vorsorge/geld/lastschrift-widerrufen/3376625.html
Wenn Inkasso und Mahnbescheide kommen, muss ich sie dann wirklich zahlen? Die Rückbuchung ist mMn gerechtfertigt!