Unbewusste Fahrerflucht probezeit welche Strafe?

3 Antworten

Hallo,

gut wäre es hier, du hast eine Verkehrsrechtschutz Versicherung ‼️

Mir ist vor mittlerweile 2 Jahren haargenau der gleiche Vorwurf ins Haus geflattert. Ich hatte noch nicht einmal etwas von einer angeblichen Kollision mitbekommen..... In meinem Fall vielleicht sogar gut, wäre sicher auch ausgestiegen um nachzusehen, mit anschließenden Beweis der Videokamera Aufzeichnung.

Bin damals zwar der Aufforderung zum Termin bei der Polizei gefolgt habe aber von meinem Verweigerungsrecht der Aussage gebrauch gemacht und bin zur Anwältin.

Macht das auch (gilt auch für deinen Freund), Aussage verweigern und Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, solltet ihr keine entsprechende Rechtsschutz Versicherung haben.

Das Gerichtsverfahren wurde letztlich eingestellt ‼️ 🙏

Toi, toi, toi ‼️

Mein Freund hat wohl hinten am Auto geguckt ob das Geräusch von uns kam
Es gäbe wohl Videos wie mein Freund es bemerkt haben solle und ein Zeuge gibt es ebenfalls.

Sorry - aber eine "unbemerkte" Fahrerflucht gibt es nun einmal nicht

Dein Freund verhält sich dem Anschein nach wie die 3 Affen ....

Egal, was Du nun wem erzählen möchtest ..... Deine Fahrerflucht ist nachweislich ... und damit wirst Du für alle daraus resultierenden Folgen einstehen mussen .... fängt bei den profanen Folgen wie Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit an.

https://www.anwalt.org/fahrerflucht/

Die nachfolgenden Kategorien kommen bei einer Fahrerflucht als Strafe in Frage:

  • ein Bußgeld entsprechend des Unfallausmaßes
  • drei Punkte auf dem Flensburger Punktekonto
  • ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten
  • ein Entzug der Fahrerlaubnis
  • eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Desweiteren kann auch die KFZ-Versicherung eine Regressforderung anmelden :

https://www.kanzlei-erven.de/regress-anwalt/

Eine Verurteilung wegen Unfallflucht (§ 142 StGB) oder Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) kann im Anschluss eine unangenehme Überraschung mit sich bringen: Der Betroffene wird alsbald von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten. Übernahm die Versicherung zunächst die Schadensregulierung beim Geschädigten, fordert sie nun die Schadenssumme vom Unfallverursacher zurück. Diesen Rückgriff auf den Flüchtigen bei einer Fahrerflucht oder den Trunkenheitsfahrer bei Alkohol im Straßenverkehr bezeichnet man als Regress.

Fazit : nimm Dir einen guten !! Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Das ist ein Fall wo es nicht schlecht wäre einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

Die Rechtsprechung zu Fahrerflucht füllt Bände.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat:

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Entsprechend groß sind die Konsequenzen. Die können nicht nur auf Geld- und Freiheitsstrafe gehen, sondern auch auf Führerscheinentzug und Belastung mit allen verursachten Schäden.

Die geradezu klassische Ausrede eines jeden Täters ist, er habe nichts von dem Schaden bemerkt. Ob man damit durchkommt ist unter anderem Frage der Formulierung der Stellungnahme zu dem Tatvorwurf. Die sollte man besser einem Profi überlassen. Mit dem was Du da oben schreibst würdest Du Dich um Kopf und Kragen reden.