Umzugshilfe bei Erwerbsminderung?

1 Antwort

Hallo,

in der Regel nicht, solche Anträge sind Einzelfallentscheidungen. In diesem Fall aber, da das Wohngeld mit dem Umzug gegenstandslos wird, könnte dir zumindest ein Darlehen befürwortet werden. Wenn du großes Glück mit dem Bearbeiter hast, könnte sogar eine einmalige Beihilfe bewilligt werden, die nicht zurück gezahlt werden muss.

Also, schriftlich einen nachvollziehbar, sehr gut begründeten Antrag an das Sozialamt stellen und abwarten.

Ein Versuch ist es wert !