Mutter Hartz 4, zwei Kinder in Ausbildung ab 01.09 - wieviel Anrechnung?
Hallo Forummitglieder,
wir (Mutter, zwei Kinder beide volljährig) leben seit etwa 2 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft (Bezug von Hartz 4). Meine Schwester und ich beginnen ab dem 01.09 eine Ausbildung (1.LJ 730€/1085€ brutto).
Wie viel wird uns angerechnet? Oder fallen wir aus der BG raus, da genug Geld für eine Selbstversorgung da ist? Wenn ja, wird dann nur der Mietanteil von uns beiden gefordert(Miete warm 826€)? Und könnte man bei Beginn Wohngeld beantragen, obwohl Hartz 4 und 2 Arbeiter?
Es sind viele Fragen, aber kann mir da jemand helfen? Danke im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Mit eurer Azubi-Vergütung und eurem Kindergeld könnt/müsst ihr euren Bedarf decken. Ihr habt euren Anteil an Unterkunft (Miete/NK) zu tragen und natürlich auch die anderen Kosten (Strom, Lebensmittel anteilig).
Wird das Kindergeld nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt, wird es der Mutter als Einkommen zugerechnet.
Wohngeld gibt es nicht für Azubis.
Ihr müsst keinen Unterhalt für die Mutter leisten. Das kann formlos abgelehnt werden. Aber eueren eigenen.
Auf das Einkommen gibt es natürlich Freibeträge.
Es wird also weniger ALG2 an die Mutter gezahlt und ihr müsst das an sie ausgleichen.
Auf gutefrage.net gibt es user, die dir das mit deinen Zahlen direkt ausrechnen können.
Bei meinem Ausbildungsgehalt wird wahrscheinlich der Unterhalt komplett gestrichen.
Da es bei dieser Frage einiges zu erklären gibt, habe ich Dir einen Link herausgesucht, der Dir vieles beantwortet:
Danke für die schnelle Antwort, jedoch werde ich aus den Informationen der Seite nicht schlau. Ich denke die Situation ist doch komplizierter als ich dachte.
Alles klar danke! Und wie sieht es mit Unterhalt vom Vater aus? Muss der Unterhalt für die Erstausbildung weitergezahlt werden oder bei einem bestimmten Verdienst nicht mehr ?