Umzug gemeinsames Sorgerecht?
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht.
Hallo an die Gemeinde,
folgendes Problem , ich wohne mit meiner Partnerin und ihrem Sohn gemeinsam in einem Haushalt. Der Vater des Kindes hat das Sorgerecht. Wir wollen nun 2 km umziehen an den Kindergarten und an die Schule in unserem Ort( Nachwuchs in im Anflug). Das heißt hiermit verbunden wäre ein Kindergartenwechsel , weil beide Kinder in Zukunft den selben besuchen sollen , bisher fahren wir den kleinen immer 20 km in den Wohnort des Vaters.
Das würde uns in Zukunft das Leben um einiges erleichtern , gerade im Bezug auf die morgendliche Routine mit 2 Kindern , da wir beide Berufstätig sind und ich zusätzlich noch Pendel. Der Umgang zum Vater bleibt natürlich wie bisher bestehen. Dieser will den Umzug aber nicht zustimmen. Entfernung zum Vater sind ca 25 km also alles gut erreichbar für ihn. Wie stehen die Chancen vor Gericht ? Danke
1 Antwort
Sehr gut.
Nur wenn das Umgangsrecht durch den Umzug übermässig erschwert wird, kann der Kindesvater den Umzug verweigern.
Gab mal ein Urteil das ab ca 100km das Umgangsrecht als erschwert gilt und das dann vor Umzug das Umgangsrecht und die Kosten dafür neu aufgestellt werden müssen. Dabei gilt, wer umzieht und das Umgangsrecht dadurch erschwert trägt die dafür anfallenden Mehrkosten.