Umwandlung Mietverhältnis in Wohnungseigentum bei Mehrfamilienhaus mit 4 Mietparteien?

1 Antwort

Das geht natürlich. Du bist dann Miteigentümer und musst bei jeglichen anstehenden Änderungen am Haus dein Einverständnis geben (z.b Reparaturen an Fassade, Streichen des Treppenhaus etc.) Am einfachsten wäre es wenn es eine Hausverwaltung gibt, die mit den Nebenkosten „hantiert“, dann ändert sich für dich gar nicht so viel.