Heizöl Entlastung Entlastungspaket?

4 Antworten

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Da gibt es von der Regierung was neues . Im nächsten Jahr gibt es rückwirkend ab 1.1.2022 einen Heizöl zuschuss . Dein Vermieter muss dann die Heizölrechnung vorlegen . Angeblich gibt es dann einen Teil des bezahlten Heizölpreises zurück . Verfolge mal demnächst die Presseberichte .

Woher ich das weiß:Recherche
Balik41 
Fragesteller
 15.12.2022, 09:46

Dieses Jahr wurde ein Pauschbetrag abgemacht. Erst ab nächstem Jahr wird abgerechnet. Somit gilt die Regelung für mich nicht?

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xenia798  16.12.2022, 19:36
@Balik41

Die Regelung gilt für den Vermieter , der Vermieter muss den Antrag stellen . z.B. wenn du am 1.11.22 eingezogen bist , muss der Vermieter die Heizölrechnung einreichen . Bekommt der Geld zurück , muss er es anteilig an seine Mieter zurückgeben . Für dich dann die z.b. die 2 Monate . Er muss es halt genau ausrechnen als Eigentümer . In die eigene Tasche stecken darf er das Geld von der Regierung nicht .

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Vermutlich kauft ja der Vermieter das Öl ein, sprich der Vermieter wird der direkte Nutznießer sein. Die Mieter erhalten also das Entlastungspaket verspätet über die Nebenkostenabrechnung.

Balik41 
Fragesteller
 15.12.2022, 09:44

Dieses Jahr gilt für mich eine Pauschale. Erst ab nächstem Jahr wird abgerechnet.

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Bisher gibt es zu diesem Thema nur ein Eckpunkte-Papier der Ampel-Fraktionen, nicht mehr, und dieses ist taufrisch. Du wirst warten müssen, bis ein Gesetzestext vorliegt, solche Detailfragen sind doch noch gar nicht geklärt.

Balik41 
Fragesteller
 15.12.2022, 09:43

Der Antrag sollte aber schon bis Ende diesen Monat raus?

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Das Entlastungspaket des Bundes für Heizkosten bezieht sich auf die Steigerung der Heizkosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wenn Sie erst im laufenden Winter in die Wohnung eingezogen sind, können Sie nicht von dem Entlastungspaket profitieren, da kein Vergleich zum Vorjahreszeitraum möglich ist.

Balik41 
Fragesteller
 15.12.2022, 09:45

Habe ich mir auch so gedacht, Schade eigentlich.

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