Umbau einer Wohnung nach Eigenbedarfskündigung in bewohntem Zustand möglich?
Hallo,
mein Mann und ich haben 2 Wohnungen zur Zusammenlegung erworben.
wohnung 1. haben wir Fristgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt. Nach Ablauf der Frist sind die Mieter nicht ausgezogen -> Räumungsklage läuft.
im Sommer werden umfangreiche Umbaumaßnahmen anderer WEG Mitglieder am Gebäude durchgeführt und es wäre kostengünstiger und nervenschonender für die gesamte WEG wenn wir alle zur gleichen Zeit umbauen.
wir wollen 2 bodentiefe Fenster einbauen. Können wir das auch durchführen falls die „Mieter“ bis dahin immer noch in der Wohnung sind?
Können die Mieter das verweigern obwohl ja kein Mietverhältnis mehr besteht?
4 Antworten
Was nun nervenschonender sein würde, sei dahingestellt.
Ob Ihr ein Recht hättet, die Zustimmung zu dieser rechtzeitig angekündigten Modernisierungsmassnahme einzuklagen auch.
Welche Zuverlässigkeit des Mieters erwartest Du denn nun, dass er die bestellten Handwerker auch zuverlässig einlässt? Er soll Mühe und Dreck in Kauf nehmen, wenn er sich schon für die Kündigung und die Kosten der Räumungsklage nicht interessiert? Das halte ich für naiv gedacht.
Naja, vielleicht gewinnt er ja auch.
Können wir das auch durchführen falls die „Mieter“ bis dahin immer noch in der Wohnung sind?
Nein - denn den Umbau könnt ihr unter den gegebenenVoraussetzungen nun einmal nicht erzwingen.
und wenn wir bis dahin schon einen Titel vor Gericht erwirkt hätten?
danke für die schnelle Antwort
das wäre natürlich der beste Weg. ich hätte nur gerne einen Plan B im Falle die Räumung zieht sich durch Beantragung einer Fristverlängerung ewig hin
Es ist dar nichts möglich bevor sie ausziehen.