Übungsleiterpauschale und Steuerklasse?

2 Antworten

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Wenn Du für den "selbständigen Lehrauftrag" per Honorar vergütet wirst, wird es nicht über eine Steuerklasse /Lohnsteuerabzug versteuert, sondern über die Steuererklärung im Folgejahr.

Dort musst Du dann eben in der Anlage S das Honorar bis 3.000,-€ ( für 2021) in der Zeile für steuerfreie Einkünfte angeben und übersteigendes Honorar bei den steuerpflichtigen Einkünften.

Nein, natürlich nicht.

Eifelia  10.01.2021, 14:39

Natürlich nicht was? Steuerklasse IV bei einem "selbständigen Lehrauftrag" oder Übungsleiterfreibetrag bei Steuerklasse IV?

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Petz1900  10.01.2021, 17:21
@Eifelia

6 = VI

wenn er auf Steuerklasse arbeitet gibt es keinen Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG, jedenfalls nicht für diese Tätigkeit

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