Übertragungsprotokoll nach einer Steuererklärung?

3 Antworten

wenn eine Erklärung elektronisch übertragen wird, so IST diese nach §§ 87a bis 87d AO dem Mandanten VORHER in verständlicher Form vorzulegen, damit dieser die Daten prüfen kann.

erfolgt keine Vorlage der Erklärung, so hat der LoHi ein massives Haftungsproblem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du eine erste Steuerklärung vom Lohi erstellen lassen möchtest, und anschliessend davon abschreiben willst, wird Dir das Protokoll nicht viel helfen bei der Erstellung der nachfolgenden Erklärungen.

Also abhängig von Deinem Kenntnisstand. Ich könnte das schon.

Jedenfalls siehst Du im Protokoll nicht, was in welche Felder eingetragen wurde, sondern nur die Ergebnisse.

Andererseits ist eine Steuererklärung auch kein Hexenwerk:)

Ja, über Elster. Und dort kann man auch sehen, was in der Vergangenheit übermittelt wurde.

Den Zugang kannst du dir online beantragen und bekommt ein Kennwort per Post. Wenn der Berater die Steuer online eingereicht hat, müsste sie eigentlich im System liegen, und du könntest vermutlich darauf zugreifen.

Aber wie schon beschrieben, man sieht nur eine Art Zusammenfassung aller übermittelter Daten.