Trotz btm Eintrag zur Bundeswehr?

2 Antworten

Damit bist du je nach Wirkstoffgehalt des THC hart an der Grenze der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG. Damit gehst du auch als Jugendlicher u. U. in den Bau.

Bewerber der Bundeswehr werden grundsätzlich einer SÜG 1-Überprüfung unterzogen (§ 37 SG). Da in diesem Zusammenhang aus Auskünfte aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingeholt werden (§ 12 Abs. 1 SÜG), wird der Vorfall in diesem Zusammenhang ziemlich sicher auf dem Tisch kommen. Eine rechtlich Grundlage für eine direkte Abfrage des Erziehungsregisters sehe ich zwar auf den ersten Blick nicht, gehe aber davon aus, dass sich eine solche über § 61 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 BZRG begründen ließe.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

auch wenn du als Jugendlicher bestraft wirst kannst du Vorbestraft sein, denn 150 g sind keine geringe Menge mehr, warte deine Strafe ab und sollte diese in deinen Führungszeugnis stehen, kannst du dich von dem Gedanken einer Ausbildung bei der BW verabschieden.