trecker mit BE fahren?

1 Antwort

Die Klasse B schließt die Klasse L ein. Damit der (nach seiner Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und auch entsprechend verwendete!) Trecker unter die Klasse L fällt, darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Treckers selbst bei maximal 40 km/ liegen, das Gespann darf zusammen nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Rechtsgrundlage dafür ist § 6 Abs. 1 FeV.

Erfüllt der Trecker nicht diese Voraussetzungen, benötigst du die separate Fahrerlaubnisklasse T.